Harry Ebert in Feuerwehruniform: Der Burladinger Bürgermeister durfte sie nicht tragen, dass er es getan hat, ist nach Meinung der Hechinger Staatsanwaltschaft aber strafrechtlich kein Problem. Foto: sb

Staatsanwaltschaft Hechingen sieht kein strafbares Handeln beim Burladinger Bürgermeister.

Burladingen/Hechingen - Der Burladinger Bürgermeister Harry Ebert hätte die Feuerwehruniform nicht tragen dürfen - dass er es getan hat, ist jedoch strafrechtlich kein Problem. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat das Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmaßung eingestellt.

Das sagte Markus Engel, Sprecher der Behörde, am Freitag unserer Zeitung. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren nach mehreren Monaten der Prüfung nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung ohne Wenn und Aber eingestellt, weil aufseiten Harry Eberts kein vorsätzliches Handeln im juristischen Sinne vorgelegen habe.

Für den Burladinger Bürgermeister geht damit ein langes Ermittlungsverfahren zu Ende, das unter Beobachtern allerdings auch Kopfschütteln ausgelöst hatte: Von Beginn an schien deutlich, dass Ebert sich mit dem Tragen der Uniform keine "Amtsanmaßung" begehen, sondern wohl eher seinen Respekt gegenüber den Feuerwehrleuten demonstrieren wollte. Gemutmaßt wurde zudem, dass die Angelegenheit nach der Intervention des Innenministeriums und des Landesbranddirektors Karsten Homrighausen im April 2017 wohl nur deshalb ins Rollen kam, weil Ebert wegen politischer Äußerungen ohnehin unter Beschuss gestanden ist.

Ebert hatte die Uniform in einer Versammlung des Burladinger Wehr getragen. Abzeichen auf der Uniform wiesen ihn als Feuerwehrmann im Dienstgrad eines Branddirektors in der Funktion eines Feuerwehrkommandanten der Berufsfeuerwehr im Hauptamt mit Laufbahnausbildung aus.

Tatsächlich sei dadurch das objektive Tatbestandsmerkmal der Amtsanmaßung gegeben gewesen, sagt Staatsanwaltschafts-Sprecher Engel: Ebert trug eine Uniform, die er nicht tragen durfte. Allerdings, so Engel weiter, sei das Ergebnis der Ermittlungen, dass bei Ebert kein subjektiver Vorsatz gegeben gewesen sei. Mit anderen Worten: Er wollte sich gar kein Amt anmaßen.

Laut Engel handelt es sich um einen "tatbestandsausschließenden Irrtum": Ebert habe die Uniform von Feuerwehrleuten zur Verfügung gestellt bekommen, selbst "höhere Feuerwehrangehörige" hätten von dieser Überlassung Kenntnis gehabt. Dass Ebert die Uniform trug, habe aus Feuerwehrkreisen niemand beanstandet. Ebert sei der Ansicht gewesen, dass es sich um eine Art "Ehrenuniform" gehandelt habe, die er tragen durfte.

Auf der anderen Seite, so Engel weiter, gebe es aufgrund der Ermittlungen keine Anzeichen dafür, dass die Feuerwehrleute den Burladinger Bürgermeister bewusst in etwas "reinreiten" wollten; ihm die Uniform also mit dem börsen Hintergedanken überließen, dass er sich, wenn er sie sich überstreift, strafbar macht.