An der Änderung des Bebauungsplanes "Kleineschle" scheiden sich die Geister. Das Regierungspräsidium hält den geplanten Abbruch und Neubau des in die Jahre gekommenen Lidl-Marktes mit den Zielen der Regionalplanung für nicht vereinbar. Foto: Eule

Regierungspräsidium hält Lidl-Neubau am alten Standort für unzulässig. Gremium wehrt sich gegen Bericht.  

Burladingen - Die Änderung des Bebauungsplanes "Kleineschle" sollte im Burladinger Gemeinderat eigentlich eine Formalität sein. Doch stattdessen versetzte eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums die Gemeinderäte in ungläubiges Kopfschütteln. Im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes "Kleineschle" steht seit rund zwei Jahrzehnten ein Lidl-Markt mit genehmigten 1 365 Quadratmetern Verkaufsfläche, der hinsichtlich seiner technischen Ausstattung und Bauweise in die Jahre gekommen ist. Branchenüblich wird so ein Markt durch einen energetisch auf dem neuesten Stand stehenden und städtebaulich aufgefrischten Neubau ersetzt. Dabei geht es nicht um eine Vergrößerung des Marktes, sondern der Neubau soll mit 1 190 Quadratmetern sogar kleiner ausfallen, als der bislang genehmigte.

In der Stellungnahme des Regierungspräsidiums wird jedoch festgestellt, dass sich der bestehende Markt nach dem Entwurf des Regionalplanes nicht in einem zentralörtlichen Versorgungskern befindet, folglich sei er am bisherigen Standort nicht möglich. Die Bebauungsplanänderung würde somit den zukünftigen Zielen der Raumordnung und deren Anpassungspflicht widersprechen. Der existierende Lebensmittelmarkt wurde zwar genehmigt und besitze Bestandsschutz, in der Region Neckar-Alb seien Einzelhandelsgroßprojekte aber nur in Vorranggebieten zulässig.

Da bliebe dann nur ein Weitermachen im alten Gebäude, Energieeinsparung und Klimaschutz könnten so nicht verwirklicht werden. Seitens der Verwaltung wurde eine umfangreiche Gegendarstellung vorgelegt. Darin wurde auf die Besonderheiten der Kernstadt Burladingen eingegangen. Durch die enge Tallage seien keine innerörtlichen Flächen für solche Projekte vorhanden. Eine geforderte artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung wurde dem geänderten Bebauungsplan beigefügt.

Nach entsprechender Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Änderung des Bebauungsplanes "Kleineschle" als Satzung beschlossen und wird jetzt zur Genehmigung vorgelegt.