Mit einer Bierflasche hatte die Angeklagte einen jungen Mann ins Gesicht geschlagen. Foto: Arnold; ©Benoit-stock.adobe.com

43-Jährige zu Bewährungsstrafe verurteilt. Opfer vor Attacke mehrfach als "Arschloch" beschimpft.

Burladingen - Vierzig Jahre hat sie sich nichts zu Schulden kommen lassen. Dann drei Straftaten innerhalb weniger Monate. Was war da los bei der Angeklagten? Diese Frage beschäftigte Richterin Karin Laub vor dem Amtsgericht. Verhandelt wurde vor allem der neueste Fall.

Es ist Fasnet 2017 in Burladingen. Die angeklagte 43-jährige geht auf einen Umzug und feiert ab 13 Uhr in der "Alten Wäscherei" weiter. Der Alkohol fließt reichlich. Gegen Mitternacht kommt es zu einem Streit. Die Angeklagte beschimpft einen 27-jährigen Studenten mehrfach als "Arschloch". Dieser bittet sie, das Lokal zu verlassen. Sie weigert sich jedoch. Als er ihr das Getränk wegnehmen möchte, rastet sie aus und schlägt ihm mit der Bierflasche mitten ins Gesicht. Der junge Mann blutet im Gesicht und muss versorgt werden.

Der Fall wurde nun vor dem Hechinger Amtsgericht verhandelt. Die Angeklagte schilderte den Vorgang zunächst aus ihrer Sicht. Sie sei der Auffassung, dass der Beschädigte "blöd getan" habe und ihr außerdem einen "Jacky" über den Kopf geleert habe. Sie habe ihn von sich fern halten wollen und mit der Flasche zugeschlagen.

Geschädigter gibt an, die Beschuldigte überhaupt nicht zu kennen

Der Geschädigte stritt ab, der Angeklagten ein Getränk über den Kopf gegossen zu haben. Er habe sie auch nicht beschimpft, geschubst oder gerempelt. Außerdem kenne er die Angeklagte gar nicht.

Ein weiterer Zeuge gab an, er habe ebenfalls nicht gesehen, ob der Geschädigte der Angeklagten ein Getränk über den Kopf geleert habe. Er habe nur gehört, wie beide sich stritten und sah dann, wie die Angeklagte mit der Flasche zuschlug.

Ein einmaliger Ausraster? Nicht ganz. Bereits im November 2016 hatte die Frau mit einer Bierflasche zugeschlagen. Hinzu kam eine weitere Anklage wegen Körperverletzung. Richterin Karin Laub vermutete einen Zusammenhang der Straftaten mit Alkoholkonsum. Die Angeklagte sagte allerdings, dass sie nur "gelegentlich" trinke.

Bei der Urteilsbildung bezog die Richterin die vorherigen Straftaten mit ein. Die Frau bekam sechs Monate für den aktuellen Fall und insgesamt acht Monate Bewährungsstrafe aufgebrummt. In dieser Zeit, so warnte Richterin Laub, hänge ein "Damoklesschwert" über ihr. Die Frau dürfe in dieser Zeit nicht straffällig werden, müsse gemeinnützige Arbeit leisten und mit der Bewährungshilfe kooperieren. Dann könne sie zeigen, ob sie tatsächlich nur kurzfristig eine "blöde Phase" hatte.