Nicht gerade Gefängnis, aber ein saftiges Ordnungsgeld droht, wenn Wassergraben und Rüb (Bild) in Ringingen erneut bei Starkregen überlaufen und kontaminierte Abwässer auf benachbarte Grundstücke schwemmen. Die Stadt Burladingen und der Abwasserzweckverband nehmen das Urteil nicht hin. Sie wollen in die nächste Instanz. Foto: Rapthel-Kieser Foto: Schwarzwälder Bote

Verwaltungsgericht: Stadt und Abwasserzweckverband stellen "Antrag auf Berufung"

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen in Sachen Ringinger Überlaufbecken und Wassergraben wollen die Stadt und der Abwasserzweckverband nicht hinnehmen. Die Sache beschäftigt jetzt die Richter beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Burladingen-Ringingen. Dort haben Burladingen und Verband einen "Antrag auf Zulassung der Berufung" gestellt. Dies bestätigte ein Pressesprecher der Sigmaringer Justizbehörde gestern auf Anfrage unserer Zeitung.

Auch der Vorsitzende des Abwasserzweckverbandes "Oberes Laucherttal", der Trochtelfinger Bürgermeister Christoph Niesler, kommentierte diese Marschroute gestern gegenüber unserer Zeitung. "Wir als Abwasserzweckverband wollen selbstverständlich unserer Verantwortung gerecht werden, wir haben kein Problem, da aktiv zu werden", sagt Niesler über die Überlaufprobleme mit dem rülpsenden Rüb bei Starkregen.

Nicht nur unappetitlich – sondern auch gefährlich

Der Zweckverband wolle durchaus Maßnahmen ergreifen, um das Rüb sicherer zu machen: "Aber es sollte in einem angemessenen Verhältnis stehen." Die Forderungen des Verwaltungsgerichts hält Niesler nur mit großem Finanz- und Verwaltungsaufwand für umsetzbar, sie würden eigentlich in keinem Verhältnis mehr stehen. Und vor dem Hintergrund des Klimawandels und immer häufiger auftretenden Starkgewitter und Überschwemmungsereignissen befürchtet Niesler sogar: "Ganz ausschließen werden sie das wohl nie können."

Geklagt hatte der Ringinger Biogasbauer Karl-Johann Dorn, dessen Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Ringinger Regenüberlaufbecken steht. Seit Jahren versuchte er gegen den Abwasserzweckverband, in dem Burladingen Mitglied ist und gegen die Stadt, die für den Abwassergraben auf der an seinem Hof vorbeiführenden Straße verantwortlich ist, vorzugehen.

Denn bei Starkregenereignissen wurde es nicht nur unappetitlich, sondern auch gefährlich in der Biogasanlage. Das stinkende Hochwasser, das das Rüb nicht mehr bewältigen konnte, schwemmte in den Graben, der lief über und Fäkalien, Klopapier, Damenbinden und tote Ratten landeten auf Dornschem Grund. Der Biogasproduzent befürchtete aufgrund der Elektro-Leitungen in seiner Anlage auch Gefahr für sich und seine Helfer.

Der Fall beschäftigte in den vergangenen acht Jahren also die Richter in Hechingen, in Sigmaringen und schließlich einen Gutachter. Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen hörte den Gutachter an und stufte auch Landwirt Dorn als glaubwürdigen Zeugen ein. Die Richter sahen die Fotos, hörten seine Augenzeugenberichte und fällten am 20. September ein Urteil. Zu Gunsten Dorns (wir berichteten).

Denn sollten die Stadt Burladingen und der Abwasserzweckverband Oberes Laucherttal künftig nicht verhindern, dass bei Starkregen das Regenüberlaufbecken die darunter liegenden Grundstücke des Biogasbauern "kontaminiert", droht nicht nur ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro. Aufgrund des Gutachtens war das Gericht zudem der Meinung, dass das Rüb, so heißt es in der Urteilsbegründung eine "unzureichend dimensionierte Entsorgungseinrichtung" ist.

Die Überschwemmungen stufte die Kammer als "rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung" auf Dorns Grundstücken ein. Das zu klein geplante Rüb samt dem daneben liegenden Entwässerungsgraben müssten also teuer nachgerüstet und umgebaut werden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte keine Berufung zugelassen.

10 000 Euro werden nicht ausreichen

Also müssen der Verband und die Stadt Burladingen erst einmal diesen "Antrag auf Zulassung der Berufung" stellen. Der wird daraufhin in Mannheim geprüft, und sollte dort positiv entschieden werden, mündet das Verfahren automatisch in ein Berufungsverfahren beim dortigen Verwaltungsgerichtshof.

Hat der Antrag keinen Erfolg, wird das Sigmaringer Urteil rechtskräftig. In diesem Fall dürften die 10 000 Euro, die die Stadt Burladingen für die Maßnahme in den Haushaltsplan für 2018 eingestellt hat, bei Weitem nicht ausreichen.