Nein. Bisher waren Veranstaltungen "wissenschaftlicher und belehrender Art" umsatzsteuerbefreit, und dazu gehört völlig EU-konform der größte Teil der Weiterbildungen und Veranstaltungen der Volkshochschule. Aus öffentlich zugänglichen Quellen lässt sich nicht entnehmen, dass seitens der EU eine Aufforderung an die Bundesregierung ergangen ist, das Gesetz zu ändern.
Was wären die Folgen, wenn das Gesetz so beschlossen wird?
Die Verabschiedung des Gesetzes würde eine steuerliche Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen bedeuten: Menschen, die noch nicht, derzeit nicht oder nicht mehr im Berufsleben stehen. Aber auch Seniorinnen und Senioren, Kinder, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige und so weiter. Alle Gebühren für Weiterbildungsangebote, die nicht der direkten beruflichen Verwertbarkeit dienen, müssten um die 19 Prozent Umsatzsteuer angehoben werden.
Trifft das nur die Volkshochschulen?
Die Abschaffung der Befreiung betrifft nicht nur die Volkshochschulen, sondern alle Einrichtungen der Erwachsenenbildung, auch die der Kirchen, der Gewerkschaften oder den Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum. Die begriffliche Bestimmung ist in der Gesetzesbegründung völlig unklar. Es gibt im Papier keine klare gesetzliche Regelung, welche Weiterbildungen von der Umsatzsteuer befreit werden können, und welche nicht. Wir würden im Zweifelsfall die Steuern verlangen, um uns nicht dem Verdacht der Steuerhinterziehung auszusetzen.
Wie wichtig ist Erwachsenenbildung in einer Stadt wie Burladingen?
Erwachsenenbildung ist nicht nur in einer Stadt wie Burladingen enorm wichtig, hier jedoch verhindern bezahlbare Bildungsangebote, dass der ländliche Raum weiter verödet und abgehängt wird.
Wie viele Kurse und Kunden haben Sie im Durchschnitt pro Jahr?
Wir bieten für Burladingen wohnortnah über 200 bezahlbare Kurse und Weiterbildungsangebote mit etwa 1600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern jährlich. Die Volkshochschule erfüllt somit ein – für alle Bevölkerungsgruppen offenes – Angebot zum lebenslangen Lernen und kommt somit der bildungspolitischen Absichtserklärung der Bundesregierung nach. Die allgemeinbildenden Angebote der Volkshochschule Burladingen tragen dazu bei, dass die Beschäftigungsfähigkeit erhalten bleibt, dass sogenannte Soft Skills erworben und geübt werden können und darüber hinaus die kulturelle und soziale Teilhabe der Menschen auf dem Land möglich gemacht wird.
Welche Möglichkeiten haben Bildungshungrige und der Verband der Volkshochschulen, gegen diese Pläne anzugehen?
Die erste Lesung im Parlament ist für Freitag vorgesehen, die Verabschiedung soll Ende Oktober folgen. Die Volkshochschulen haben sich in Stellungnahmen an die Abgeordneten des jeweiligen Wahlkreises gewandt und gebeten, dieses Gesetz so nicht zu verabschieden. Das Abgeordnetenbüro des SPD-Abgeordneten Martin Rosemann hat sich bei mir gemeldet mit der Zusage, dass die Arbeitsgruppe Finanzen der Partei sich dafür einsetzt, dass es in der Praxis keine Verschlechterung geben wird. Wenn Kursteilnehmer und Bildungshungrige uns Bildungsträger unterstützen möchten, könnte vielleicht eine Kontaktaufnahme in Berlin verhindern helfen, dass Bildung verteuert wird. Die Kontaktdaten der Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises finden sich im Internet.
Die Fragen stellte Erika Rapthel-Kieser.
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