Prozess: Diebesbande auch in Burladingen aktiv / Nach Verständigung wird Verfahren verkürzt

Hechingen/Burladingen. Wegen schweren Bandendiebstahls wurde ein 29-Jähriger am Mittwoch vom Amtsgericht Hechingen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Unter anderem soll er an einem Einbruch in ein Burladinger Schuhgeschäft beteiligt gewesen sein, bei dem Schuhe und Kleidungsstücke im Wert von rund 30 000 Euro entwendet wurden. Dieser Fall wurde vor Gericht jedoch letztendlich außer Acht gelassen.

Kurz nach Eröffnung der Verhandlung zogen sich die Verfahrensbeteiligten für eine Verständigung zurück. Wie Staatsanwalt Markus Engel später am Rande der Verhandlung erklärte, sei die Beweislage im Burladinger Fall schwierig. Der Angeklagte habe die Tat bestritten. Man habe zwar eine DNA-Spur des Angeklagten an einem Gegenstand gefunden, das beweise aber nicht eindeutig, dass der Angeklagte auch am Tatort war. Da für den zweiten Fall der Anklage – ein Einbruch in eine Modeboutique in Friedrichshafen, bei dem Designermode im Wert von insgesamt etwa 44 000 Euro gestohlen wurde – bereits eine "erhebliche Straferwartung" bestanden habe, habe man von der Tat in Burladingen abgesehen. Bei der Verständigung einigten sich die Verfahrensbeteiligten auf einen Strafrahmen von drei bis dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Zu dem Fall in Friedrichshafen wollte der Angeklagte aber aussagen. Mit drei Bekannten sei er aus Rumänien nach Deutschland gekommen. Er habe zwar das Auto besorgt und sei sozusagen der "Anführer" der Gruppe gewesen, aber alle seien mit den Einbrüchen einverstanden gewesen.

Arbeitssuche war eine Lüge

Die Kleidung, die sie gestohlen hatten, verkauften sie in Rumänien weiter. Sie wollten damit ihren Lebensunterhalt finanzieren. In Neufra (Landkreis Sigmaringen) hatte die Gruppe ein Haus angemietet. Dem Vermieter hätten sie erzählt, so der Angeklagte weiter, dass sie in Deutschland Arbeit suchen wollten.

Der Inhaber der Friedrichshafener Boutique wurde als einziger Zeuge gehört – die Anhörung anderer Zeugen war aufgrund der Verständigung nicht mehr notwendig. Er berichtete von dem entstandenen Schaden. "Es tut mir Leid", sagte der Anklagte nach der Aussage zum Zeugen, der das zumindest nickend zur Kenntnis nahm.

Auch der Ermittlungsbericht der Polizei wurde verlesen. Die Gruppe und einzelne Mitglieder davon begingen demnach weitere Einbrüche und Einbruchversuche in Burladingen, Bisingen, Albstadt-Ebingen und im Bodenseeraum, aber auch in der Schweiz und in Spanien. Jahrelang hatte der Angeklagte auch in Spanien als Gärtner gearbeitet, er schickte jeden Monat Geld an seine Geschwister in Rumänien, die in ärmlichen Verhältnissen lebten.

In seinem Plädoyer wertete Staatsanwalt Engel zugunsten des Angeklagten, dass dieser ein glaubhaftes Geständnis abgelegt habe. Aufgrund einiger Vorstrafen und des hohen Schadens forderte er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Der Verteidiger sprach sich für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren aus. Mit dem Urteil folgte das Gericht also der Forderung des Staatsanwalts.