Wer im Ortskern abreißt und neu baut, erhält Zuschüsse. Anträge für das Förderprogramm müssen bis 31. März eingereicht werden. Foto: Nikelski/Pixelio Foto: Schwarzwälder-Bote

Ortskernrevitalisierung: Burladinger Bauherren winken im Zentrum attraktive Zuschüsse

Von Erika Rapthel-Kieser

Perlen gibt es nur in der Mitte der Muschel. Und so winken Burladingern, die sich dazu entschließen in der Dorfmitte oder im Stadtkern ein Haus zu sanieren oder ein Grundstück neu zu bebauen, Zuschüsse aus dem kommunalen Förderprogramm.

Burladingen. Denn die Stadt Burladingen hat auch in diesem Jahr wieder ihr Programm zur Revitalisierung der Ortskerne aufgelegt. Wer noch 2016 davon profitieren will, der muss sich aber sputen. Die Anträge können nur noch bis zum 31. März im Rathaus eingereicht werden.

Vor allem Familien mit Kindern unter 18 Jahren sollen davon profitieren. Und da fängt es schon beim Bauplatz an. Pro Kind gewährt die Stadt Burladingen beim Erwerb eines städtischen Bauplatzes eine Vergünstigung von 2500 Euro. Kinderreiche Familien können da bis zu 7500 Euro Fördersumme bekommen.

Auch bei Maßnahmen im Zentrum der Stadtteile haben Familien die Nase vorn. Sie werden, so teilt es die Stadt mit, vorrangig berücksichtigt. Bauherren, die im alten Ortskern eines der Burladinger Stadtteile den Abbruch eines bestehenden Gebäudes und einen Neubau planen, können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent erhalten, maximal aber 10 000 Euro pro geschaffener Wohneinheit. Da winken denen, die die Mitte hoch halten und vielleicht noch eine Einliegerwohnung planen, dicke Schecks. Die gibt es auch für die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude oder bei der Sanierung von Leerstand.

Aber auch solche Gebäudeeigentümer, die ihr leer stehendes Gebäude in einer Ortsmitte abbrechen wollen, ohne gleich einen Neubau zu planen, können Zuschüsse erhalten. Bis zu 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten stellt die Stadt in Aussicht. Allerdings nicht mehr als 5000 Euro.

Eine Förderung gibt es aber nur dann, wenn für das Vorhaben keine sonstige öffentliche Förderung, etwa für ein Sanierungsgebiet oder aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gewährt wurde. Ebenfalls wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen worden sein.

Interessenten sollten ihrem Antrag eine detaillierte Beschreibung, Kostenaufstellung sowie einen Ausbau- und Lageplan beilegen. Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage der Rechnungen und Abschluss der Maßnahme. Einen Teil der städtischen Fördersumme kann der Bauherr aber dann schon ausbezahlt bekommen, wenn er die Maßnahme zur Hälfte fertig gestellt hat.

Antragsformulare gibt es online, beim Bürgerbüro der Stadt Burladingen und bei den Ortschaftsverwaltungen.