Die Beißattacken eines Hundes in Burladingen werden wohl bald Thema vor dem Hechinger Amtsgericht. (Symbolfoto) Foto: dpa

Einspruch gegen 800-Euro-Strafbefehle. Hauptverhandlung vor Hechinger Amtsgericht.

Burladingen - Die Beißattacken des Rottweilers in der Burladinger Innenstadt werden wohl in den nächsten Monaten vor dem Amtsgericht Hechingen verhandelt. Hundehalterin und Hundeführerin haben Einspruch gegen zwei Strafbefehle in Höhe von je 800 Euro eingelegt.

"Damit dürfte es nach jetzigem Stand zu einer Hauptverhandlung vor dem Hechinger Amtsgericht kommen", heißt es in der schriftlichen Mitteilung der Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Und auch: "Wir haben sowohl gegen die Hundehalterin als auch die Hundeführerin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung Strafbefehlsanträge zum Amtsgericht Hechingen gestellt. Das Gericht hat diese wie beantragt erlassen. Durch beide Angeschuldigte wurde Einspruch eingelegt." Je 800 Euro seien es gewesen, 1600 Euro insgesamt, bestätigt die Staatsanwaltschaft.

Gegenanzeige wegen übler Nachrede

Diesmal, so scheint es, will es die Besitzerfamilie des Rottweilers darauf ankommen lassen. Die Anzeigen von attackierten Nachbarn und die Vorwürfe gegen sie als Halter und Hundeführer sollen von einem Richter geklärt werden. Die Familie soll Beißopfer gebeten haben, Anzeigen zurückzuziehen oder gar nicht erst zu stellen. Mindestens einer, der es doch tat, bekam eine Gegenanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung, die die Polizei derzeit überprüft.

Bereits vor einem Jahr war wegen, wie es damals hieß, "konkret pflichtwidrigen Verhaltens" und dem Vorwurf der "fahrlässigen Körperverletzung" ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hechingen ergangen. Damals hatten die Hundebesitzer bezahlt, der Fall ging als erledigt zu den Akten. Bis der Hund wenige Wochen später wieder zubiss, zwei Betroffene Anzeige erstatten.

Mehrfach hat unsere Zeitung berichtet. Auch darüber, dass das Tier für die Familie und die Freunde des Vierbeiners ein ganz normaler Familienhund ist. Fotos von einem spielenden Kind mit dem unangeleinten Hund am Junginger Wasserfall sollten dies belegen. Ins Feld führen konnten die Hundebesitzer zudem, dass die Polizeihundestaffel den Rottweiler, wie üblich mit Voranmeldung, überprüft hatte und zu dem Ergebnis kam, er zeige "keinerlei Aggressionen", sondern wirke eher "völlig entspannt, freundlich und aufgeschlossen". Im Januar 2018, also ein Jahr nach dem ersten Vorfall und der ersten Überprüfung, war die Hundestaffel der Polizei wieder da, wie einer der Beamten jetzt auf Nachfrage bestätigt.

"Die Nachbarschaft hat Angst"

"Der Rottweiler dreht sonst bei anderen Hunden wie am Rad, aber wenn die Polizei kommt, ist er brav", wundert sich ein direkter Anlieger. Beim Ordnungsamt war er nicht, obwohl er bestätigt: "Die ganze Nachbarschaft hat Angst, aber ich will auch in nichts reingezogen werden."

Die Stadtverwaltung hüllt sich, was den beißfreudigen schwarzen Hund angeht, in Schweigen. Unsere Anfragen wurden bislang nicht beantwortet. Das Ordnungsamt habe aber, so berichten es verängstigte Nachbarn, denen Auskunft erteilt wurde, Auflagen erteilt. Nicht nur eine. Es geht um die Maulkorb- und Leinenpflicht. An die, so beobachten Anlieger, halten sich die Hundeführer nicht immer. Mehrfach ist das Tier ohne Maulkorb gesehen worden. Selbst wenn der große schwere Rottweiler angeleint sei, hätten es die Hundeführer und Hundeführerinnen nicht immer einfach, das Tier fest zu halten, wenn es dann losspurten wolle.

Abwenden können die Halter den öffentlichen Prozess nur noch, in dem sie eine Einigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht erzielen und die Strafbefehle doch noch zahlen.