Die Trigema-Maske Foto: Archiv

Landgericht Stuttgart gibt Beschwerde über "Schutz" recht. Wort sei irreführend.

Burladingen/Berlin - Das Produkt ist sicher einwandfrei, die Bezeichnung war es nicht: Beim Berliner Verbraucherschutzverband Sozialer Wettbewerb (VSW) ging eine Beschwerde über die Bezeichnungen ein, die die Firma Trigema für ihre Masken gewählt hatte. Jetzt entschied das Landgericht Stuttgart. Dies bestätigte ein Sprecher des Verbandes auf Anfrage unserer Zeitung. Moniert hatte der Beschwerdeführer, dass Trigema das Wort "Schutz" für seine Masken verwende. Dass deute auf zertifizierte Standards und ein medizinisches Produkt hin und sei irreführend.

Der Verband selber kritisierte dann beim größten Burladinger Textilhersteller die Klauseln "vom Umtausch ausgeschlossen" und "Trigema übernimmt keine Produkthaftung". Firmenchef Wolfgang Grupp musste nachgeben, hat die Bezeichnungen geändert und übernimmt die Kosten des Verfahrens.