Militärhubschrauber der Bundeswehr vom Typ CH53 über Bisingen Foto: Gern

Ein Militär-Hubschrauber hat den Zollernalbkreis überflogen – in geringer Höhe, gut sichtbar. Unsere Redaktion hat bei der Bundeswehr nachgehakt.

Eurofighter und Tornados sind im Zollernalbkreis häufiger zu sehen. Beliebtes Ziel der Luftwaffe der Bundeswehr: die Burg Hohenzollern bei Bisingen. Am vergangenen Donnerstag war ein Militär-Hubschrauber der Bundeswehr vom Typ CH53 unterwegs.

 

Die Auswertung der Radardaten zeigt für den 16. Mai um 13:41 Uhr Ortszeit einen Hubschrauber des Geschwaders 64, „welcher im Rahmen des täglichen Routine- und Ausbildungsflugbetriebs den Bereich Balingen in einer Höhe zwischen zirka 287 und 312 Meter über Grund passierte“.

Das berichtet ein Sprecher des Luftfahrtamts der Bundeswehr unserer Redaktion. „Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der durchgeführte Flug unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen.“

Bundeswehr: Piloten erhalten Flugauftrag

Der Ablauf üblicherweise: Piloten bekommen einen Flugauftrag „und wissen dann, was zu tun ist“, wie ein Sprecher des Hubschraubergeschwaders 64 sagt. „Alle Szenarien, die ein Pilot kennen muss, werden geübt.“

Dazu zähle unter anderem der Instrumentenflug - umgangssprachlich der Blindflug - bei dem Piloten den Hubschrauber ausschließlich mithilfe der Fluginstrumente steuern. Ein weiteres Beispiel: Das Aufsetzen auf unbekanntem Gebiet wird trainiert.

Burg Hohenzollern nicht als Ziel

Ziele habe das Hubschraubergeschwader 64 prinzipiell nicht, erklärt der Sprecher.

Dass der Hubschrauber am Donnerstag nahe der Burg Hohenzollern zu sehen war, war demnach Zufall.

Militär-Hubschrauber mindestens 150 Meter über Grund

Militärischer Flugbetrieb ist in Deutschland grundsätzlich überall zulässig. Bei der Planung der Flüge spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, „wie zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material“, so der Sprecher der Luftwaffe weiter. Eine belastbare Aussage über die Häufigkeit solcher Einsätze könne daher nicht getroffen werden.

Ohne besonderen Tiefflugauftrag müssen Bundeswehr-Hubschrauber eine Mindestflughöhe von 500 Fuß, zirka 150 Meter über Grund, einhalten. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sind es 1000 Fuß (etwa 300 Meter).