Zwei Kampfflugzeuge und ein ziviles Trainingsflugzeug sorgen für ohrenbetäubenden Lärm. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr erklärt, was dahintersteckt.
Viele Sulzer werden am Dienstag früh über den lauten Knall erschrocken sein, der die Luft erfüllte. Doch was war passiert?
Zwischen 9.20 Uhr und 9.55 Uhr kam es im Bereich Schwarzwald zu einer Abfangübung, bei der zwei Kampflugzeuge der Bundeswehr vom Typ Eurofighter sowie ein ziviles Trainingsflugzeug des Typs A-4 Skyhawk beteiligt waren, erklärte ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr.
153 Meter Flughöhe
Die Eurofighter gehören zum Taktischen Luftwaffengeschwader (TaktLwG) 31 aus Nörvenich/Nordrhein-Westfalen, während die A-4 Skyhawk zur Firma Top Aces gehört.
Während der Bereich um Freudenstadt mehrmals in einer Höhe zwischen 600 Fuß und 3000 Fuß über Grund – also mit einer Höhe zwischen 183 Meter und 910 Meter überflogen wurde, veränderte sich in der Gegend um Horb und Sulz.
Dort wurde die Region gegen 9.47 Uhr in einer Höhe zwischen 500 Fuß und 1500 Fuß, etwa 153 Meter bis 457 Meter, überflogen.
Mindesthöhe eigentlich 300 Meter
Grundsätzlich sei der militärische Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen, heißt es weiter.
Die dabei einzuhaltende Tiefflugmindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt dabei 1000 Fuß und somit 300 Meter. Nach vorheriger Anmeldung darf diese in wenigen unverzichtbaren Ausnahmen auf 500 Fuß (etwa 150 Meter) über reduziert werden.
Weniger Tiefflüge als vorgesehen
Ausgenommen von Tiefflügen sind Großstädte mit über 100 000 Einwohner, Flugplatzkontrollzonen und Kernkraftwerke sowie bestimmte Industrieanlagen. Sie dürfen nur oberhalb spezieller Schutzzonen mit einer Sicherheitsmindesthöhe von 2000 Fuß (etwa 600 Meter) überflogen werden.
Die Begrenzung des Tiefflugkontingentes wird durch das Bundesministerium der Verteidigung auf eine maximale jährliche Tiefflugstundenanzahl für Kampfflugzeuge begrenzt. Diese gilt für den gesamten deutschen Luftraum und wurde in den vergangenen Jahren nur zu gut 30 bis 40 Prozent genutzt.