In Leipzig wurde die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge gekippt.

Leipzig - Auf den größten deutschen Flughafen in Frankfurt/Main kommt ein dauerhaftes Nachtflugverbot zu. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippte am Mittwoch die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge. Demnach sollten durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23 und 5 Uhr erlaubt sein. Gleichzeitig erklärten die Richter in dem Urteil den Flughafenausbau insgesamt für zulässig.

Bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte die vorgesehene Nachtflugregelung in Frankfurt beanstandet, weil sie Anwohnern nicht genügend Schutz vor Lärm biete. Diese Entscheidung wurde vom obersten deutschen Verwaltungsgericht bestätigt. Hessen muss nun den Planfeststellungsbeschluss, eine Art Baugenehmigung, nachbessern. Wie lange dieses Verfahren dauert, ist unklar.

Die hessische Landesregierung hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, auch ein komplettes Nachtflugverbot umsetzen zu wollen, wenn dies rechtlich möglich sei. Derzeit gilt noch ein vorläufiges Nachtflugverbot, das der VGH in Kassel zur Inbetriebnahme einer neuen Landebahn im vergangenen Oktober verhängt hatte.

Jahrelanger Rechtsstreit nimmt ein Ende

Mit dem Leipziger Urteil hat ein jahrelanger Rechtsstreit um den Frankfurter Flughafen ein vorläufiges Ende genommen. Ende 2007 hatte das Land die vierte Landebahn und den damit verbundenen Ausbau genehmigt.

Der Widerstand gegen das Großprojekt war zuletzt im Rhein-Main- Gebiet stark gewachsen. An Montagabenden versammelten sich seit Monaten jeweils mehrere tausend Demonstranten im Flughafen. Die Initiatoren haben aber schon angekündigt, dass die Proteste auch nach dem Leipziger Urteil weitergehen sollen. Ziel sei es, auch tagsüber den Lärm zu verringern.

Fluggesellschaften haben dagegen immer wieder auf die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens verwiesen. Aus ihrer Sicht sind Nachtflüge - vor allem wegen des Frachtverkehrs - unverzichtbar.

Im vergangenen Herbst hatte sich das Bundesverwaltungsgericht schon einmal mit Nachtflugregelungen beschäftigt, damals ging es um den künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg. Nach dem Urteil sind dort zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5 und 6 Uhr durchschnittlich 77 Starts und Landungen erlaubt, maximal 103. Von 0 bis 5 Uhr gilt ein weitgehendes Nachtflugverbot.