Das Bundesverfassungsgericht Foto: dpa/Uli Deck

Das 2020 in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete Polizeigesetz ist teilweise verfassungswidrig. Das stellte das Bundesverfassungsgericht jetzt fest.

Das im Jahr 2020 beschlossene neue Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommerns ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere Vorschriften zu Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei seien nicht verhältnismäßig, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Der Gesetzgeber müsse nun nachbessern.