Die Grundsteuer wird auf Grundstücke und Immobilien erhoben. Experten und der Bundesfinanzhof haben Zweifel, dass sie in ihrer heutigen Form noch verfassungsgemäß ist. Foto: dpa

Steigt der Wert einer Wohnung, kann sich der Vermieter freuen. Möglicherweise aber erhöht sich dann bald die Grundsteuerlast. Ist es gerecht, dass dafür der Mieter aufkommen muss?

Stuttgart -

Die Mieter

Wer kein Haus besitzt, dem ist die Grundsteuer meist herzlich egal. Allerdings zu Unrecht – denn entgegen ihres Namens wird diese Steuer praktisch von jedem Mieter getragen. Er merkt dies nur deshalb nicht, weil er den Steuerbescheid in der Regel nie zu Gesicht bekommt. Doch in der sogenannten Betriebskostenverordnung, die festlegt, welche Kosten ein Vermieter seinen Mietern in Rechnung stellen darf, steht die Grundsteuer an erster Stelle – noch vor Wasserversorgung und Heizung. Da die meisten Menschen in Deutschland zur Miete wohnen, ist die Grundsteuer in Deutschland vor allem eine Mietersteuer.

Deswegen kommt einer Verhandlung, die das Bundesverfassungsgericht auf den 16. Januar angesetzt hat, für praktisch alle Bürger eine besondere Bedeutung zu – ob sie zur Miete wohnen oder im Eigentum. Die Karlsruher Richter wollen hören, wie Experten diese Steuer sehen, an deren Rechtmäßigkeit der Bundesfinanzhof so starke Zweifel hat, dass er sie Karlsruhe zur Prüfung vorlegte.

Das Grundgesetz

Denn zu den obersten Prinzipien des Grundgesetzes gehört der Grundsatz der Gleichbehandlung – auch der zwischen unterschiedlichen Steuerzahlern. Weil jedoch die Grundsteuer in Deutschland immer noch auf der Basis von Bewertungen aus dem Jahr 1964, in den neuen Bundesländern sogar von 1935, erfolgt, haben die Richter ernsthafte Zweifel, ob das heutige Recht noch eine ausreichende Steuergerechtigkeit hervorbringt. Schließlich haben sich die Werte seither höchst unterschiedlich entwickelt. Wer etwa das Glück hat, seit langem eine Immobilie in der Region Stuttgart zu besitzen, konnte seither eine enorme Wertsteigerung für sich verbuchen, ohne dass sich dies in den sogenannten Einheitswerten widergespiegelt hätte, auf deren Grundlage in einem mehrstufigen Verfahren die Steuerlast ermittelt wird. In vielen ländlichen Regionen jenseits von Ballungsgebieten, etwa in der Eifel, ist von einem solchen Boom dagegen nichts zu spüren. Somit spricht vieles dafür, dass die Grundsteuer in sehr unterschiedlicher Weise den tatsächlichen Wert widerspiegelt.

Der Bund und die Länder

Dass diese Steuer überhaupt vor das Verfassungsgericht kommen musste, weist auf eine gravierende Schwachstelle des deutschen Systems hin, in dem Kompetenzen auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt sind. Der Bund ist bei dieser Steuer zuständig für die Gesetzgebung, bekommt von dem Geld aber keinen Cent. Entsprechend gering ist das Interesse von Bundespolitikern, mit Gesetzen für Steuereinnahmen zu sorgen, die dann von anderen ausgegeben werden.

Allerdings hielt sich auch der Einsatz der Länder lange Zeit in Grenzen. Denn für sie sieht das politische Kalkül noch ungünstiger aus. Weil die Einnahmen allein den Kommunen zustehen, sehen auch sie nichts von der Grundsteuer. Dennoch tragen sie bei einer Reform die Hauptlast. Schließlich gibt es Deutschland 35 Millionen Grundstücke, davon mit 5,5 Millionen ein weit überproportionaler Anteil in Baden-Württemberg. Für die Festsetzung der Einheitswerte sind die Finanzämter zuständig, die von den Ländern betrieben werden.

Die Mehrkosten

Allein das Land Baden-Württemberg hat für diese Aufgabe 275 volle Stellen. Eine Neubewertung würde in den Behörden auf lange Zeit erhebliche Personalkapazitäten binden – ohne dass das Land von den Einnahmen aus der Grundsteuer profitieren würde. Denn diese fließen allein den Kommunen zu.

Die Kosten sind kein Pappenstiel: Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, hält eine Verdoppelung der Stellen für „unabdingbar“. Dafür fielen allein in Baden-Württemberg jährliche Mehrkosten von rund 14 Millionen Euro an. „Es ist kein Zufall, dass so lange niemand ein Interesse an der Reform der Grundsteuer hatte“, sagt Eigenthaler unserer Zeitung.

Dabei gebe es im Bewertungsgesetz eine klare Verpflichtung, die Einheitswerte alle sechs Jahre neu festzustellen. „Ich rechne nicht damit, dass die heutige Grundsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird“, sagt Eigenthaler, der selbst zu den Sachverständigen gehört, deren Meinung die höchsten Richter hören wollen.

Die Finanzen

Mitten in dieser Dreibeziehung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden stehen zig Millionen Mieter und Immobilieneigentümer, für die einiges auf dem Spiel steht. Bei einen Aufkommen von 13 Milliarden Euro entfallen auf eine vierköpfige Familie rechnerisch jedes Jahr rund 600 Euro. Die Haltung der Südwest-Landesregierung ist klar: Es gehe „nicht darum, den Kommunen mehr Geld zu verschaffen“, erklärt der Sprecher des Finanzministeriums unserer Zeitung.

Selbst wenn die Einheitswerte auf breiter Front steigen, kann das Land die Erhöhungen insgesamt regulieren. Es errechnet aus den Einheitswerten die sogenannten Messbeträge, auf deren Basis die Kommunen dann die Steuern für den Einzelnen festsetzen. Diese Messbeträge kann ein Land auch so festlegen, dass sich Erhöhungen und Senkungen die Waage halten. Einen weiteren Hebel haben Städte und Gemeinden selbst in der Hand, indem sie diese Messbeträge mit dem sogenannten Hebesatz multiplizieren. Damit lässt sich die Gesamtbelastung durch die Steuer regulieren – nicht aber die unterschiedliche Bewertung einzelner Grundstücke, an der die Richter möglicherweise besonders Anstoß nehmen werden.

Doch auch bei einer aufkommensneutralen Reform dürfte sich für Mieter und Eigentümer einiges ändern: Es werde „Umverteilungen geben“, erklärt der Sprecher des Finanzministeriums. Für Immobilien, deren Werte in den vergangenen 53 Jahren überdurchschnittlich gestiegen sind, könnte es teurer werden, für die anderen könnte die Steuer sinken oder konstant bleiben.

Die Gerechtigkeit

Ob solche Erhöhungen gegenüber allen Mietern fair sind, darüber lässt sich allerdings trefflich streiten. „Wenn der Wert einer Immobilie steigt, profitiert davon nur der Vermieter“, sagt Schmid. Verkauft der Vermieter die Immobilie, verdient nur er daran; der Mieter spürt den steigenden Wert allenfalls an einer höheren Miete und zahlt bei einer höheren Grundsteuer doppelt. Schmid würde das für eine Fehlentwicklung halten. „Wenn es zu einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer kommt, muss die Politik prüfen, ob sie die Umlegung der Grundsteuer auf die Mieter verbietet“, sagt er. Zuvor müssten Länder und Kommunen ihre Möglichkeiten nutzen, einen Anstieg zu begrenzen. Gelinge dies nicht, sei auch zu überlegen, die Mietpreisbremse in Ballungsräumen auszubauen. Sie könnte dann nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Belastung der Mieter durch die Grundsteuer deckeln.