In Deutschland werden mehr als 1,3 Millionen Menschen gesetzlich betreut. Was bei der Auswahl von Betreuern zu beachten ist, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Karlsruhe - Wo immer es möglich ist, sollen Angehörige bei der Betreuung eines Menschen Vorrang haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter gaben der Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Mecklenburg-Vorpommern statt, die als Betreuerin ihrer psychisch kranken Tochter entlassen worden war. Das Landgericht muss den Fall nun erneut überprüfen.
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