Karlsruhe hat keine Einwände gegen den Solidaritätszuschlag. Die Begründung lässt Gedankenspiele zu – auch über neue Sonderabgaben , kommentiert Christian Gottschalk.
Die Verhandler der kleinen Großen Koalition in Berlin werden am Mittwoch erst einmal tief durchgeatmet haben, als die Eilmeldung aus Karlsruhe kam. Der Solidaritätszuschlag steht mit dem Grundgesetz in Einklang, sagt das Bundesverfassungsgericht. Hätten die Richter anders entschieden, hätten im Extremfall bis zu 60 Milliarden Euro zurückgezahlt werden müssen. Die Koalition wäre womöglich schon am fehlenden Geld zerbröselt, bevor sie zustande gekommen ist. Solch ein Kassenloch haben die Richter Union und SPD nicht beschert – im Gegenteil.
Großer Spielraum für die Politik
Der Solidaritätszuschlag zum Aufbau Ost nach der deutschen Wiedervereinigung hat somit gut 30 Jahre nach seiner Einführung noch Zukunft. Auf der einen Seite erklären die Richter in ihrem Urteil zwar, dass die Voraussetzungen dafür „noch“ gegeben sind. Wer immer diese Abgabe als ungerecht, überflüssig und abschaffungswürdig ansieht, kann seine Hoffnungen auf dieses kleine Wörtchen im Urteil stützen: Noch, im Sinne von gerade noch. Noch, im Sinne von bald nicht mehr. Auf der anderen Seite, und das ist die entscheidende, geben die Richter der Politik einen sehr großen Spielraum im Umgang mit einer Ergänzungsabgabe, die der Soli steuerrechtlich ist. Salopp gesagt: Der Bund darf selbst sagen, ob er Geld für einen bestimmten Zweck braucht – und nur wenn das ganz evidenter, also offensichtlicher Blödsinn ist, dann schaltet sich das Gericht ein und prüft.
Evident, das ist das immer wiederkehrende Zauberwort der Entscheidung. Nur wenn die Voraussetzungen der Abgabe evident weggefallen sind, muss sie aufgehoben oder zumindest angepasst werden. Nur wenn der finanzielle Mehrbedarf des Bundes evident entfällt, gerät die Steuer ins Wanken. Zeitlich darf diese Sondersteuer zwar nicht ewig gelten, aber eben doch so lange, wie der Mehrbedarf durch die besonderen Aufgaben nicht evident verschwunden ist. Und die Höhe der Abgabe darf nicht evident außer Verhältnis zum Benötigten stehen.
Expertenstreit als Beweis für fehlende Evidenz
Die hitzige Expertendiskussion in der mündlichen Verhandlung, als die Fachleute darüber stritten, ob der Bund noch immer Milliarden-Kosten der Einheit zu tragen habe, ist für das Gericht Beweis genug, dass der Soli jedenfalls im Augenblick nicht evident überflüssig ist. Auch künftig dürfte es keiner Regierung, gleich welcher Zusammensetzung und Couleur, schwer fallen, für die nächsten Jahre Beispiele zu finden, wonach die ein oder andere Großaufgabe mit der Wiedervereinigung in Zusammenhang steht und Geld benötigt. Das würde dem Soli einen gewissen Fortbestand sichern.
Dass die Sonderaufgabe ein paar Geschwister bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Je nachdem, wie sich die weltpolitische Großwetterlage entwickelt, werden nicht nur Millionen, sondern Milliarden bis Billionen von Euro für Sicherheit und Rüstung notwendig. Wer auf der Suche nach Geld ist, kann nach Lektüre der Entscheidung auch hier an eine Sonderabgabe denken. Friedenszuschlag statt Solidaritätsabgabe.
Keine Kritik an Steuer nur für Reiche
Derzeit werden nur Unternehmen und Betuchte zur Kasse gebeten. Auch das hält das Gericht für angebracht. Der Gesetzgeber muss das nicht machen, kann aber. Sozialstaatsprinzip heißt das Zauberwort. Das ist, auch wenn die Voraussetzungen im Detail andere sind, eine Vorlage für all jene, die schon immer eine Reichensteuer fordern. In der neuen Regierung, so sie zustande kommt, wird dieses Thema keine Mehrheit finden. Ob die Mehrheit den Soli abschaffen will, wird spannend zu beobachten sein – jetzt, nachdem das Gericht diese jährlichen Einnahmen im zweistelligen Milliardenbereich gesichert hat. Eine Verpflichtung, die Abgabe beizubehalten, gibt es freilich nicht.