Das Bundesteilhabegesetz stellt die Kommunen und den Landkreis vor Herausforderungen. Mit unrealistischen Fristen und horrenden Mehrkosten
Mit dem Bundesteilhabegesetz, das Ende 2016 beschlossen wurde, treten nach und nach neue Regeln in Kraft, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und am Arbeitsleben verbessern sollen. Das klingt zweifellos nach einer guten Idee. Doch die Umsetzung des Ganzen ist nicht nur ein bürokratisches Ungetüm, sondern kostet auch richtig Geld.
Ina Gebauer, Abteilungsleiterin für Soziale Hilfen im Landkreis Calw, machte in der jüngsten Sitzung des Bildungs- und Sozialausschusses deutlich, wie viel Arbeit sie und ihre Mitarbeiter in die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, oder vielmehr den dafür ausgearbeiteten Landesrahmenvertrags, auf Landkreis-Ebene stecken. Jeder einzelne Eingliederungsfall beispielsweise müsse angeschaut und entsprechend auf die neue Systematik angepasst werden. Zudem gilt es, Verhandlungen mit den Leistungserbringern (also beispielsweise den Wohnstätten) zu führen. Das zieht sich. Gebauer spricht beispielhaft von einem Anbieter, mit dem es 17 Verhandlungstermine gegeben habe, jeder davon drei bis sechs Stunden lang.
Frist nicht einzuhalten
Entsprechend unrealistisch scheint da die Frist zu sein, nach der zum Stichtag 30. Juni 2023 alle Neuverhandlungen abgeschlossen sein sollten. Bei einer Auswertung einen Monat vor dem Stichtag lag die landesweite Abschlussquote bei den Werkstätten für behinderte Menschen bei gerade mal 6,1 Prozent, wie aus der Sitzungsvorlage hervorgeht.
Im Kreis Calw sieht es etwas besser aus, meinte Gebauer. Mit drei Leistungserbringern seien Ende 2022 Verhandlungen aufgenommen worden, im April konnten erste Abschlüsse erzielt werden. Weitere Verhandlungstermine stünden schon fest.
Die Umstellung auf das neue Gesetz bringt auch hohe Mehrkosten mit sich – die Rede ist von bis zu 30 Prozent. Die Eingliederungshilfe soll 2023 im Kreis-Haushalt mit 32,6 Millionen Euro zu Buche schlagen. Die eine Million Euro, die vom Land als Unterstützung in den Kreis Calw fließt, hilft da wenig weiter, machte Frank Wiehe, der Erste Landesbeamte, deutlich. „Da muss man schon schlucken.“
Begrenzter Spielraum
Sozialdezernent Tobias Haußmann sprach von einem begrenzten Spielraum, den die Landkreise bei diesem Thema haben. Ihn verwundere daher, dass die Kommunen „sich so ruhig verhalten“.
Niemand zweifle an, dass die Zielsetzung des Bundesteilhabegesetzes richtig sei – „doch wann stößt man an Grenzen?“ Haußmann selbst glaube nicht, dass dem Gesetzgeber bewusst gewesen sei, was für Kostensteigerungen dadurch auf die Landkreise zukommen. Lothar Kante (SPD) wurde noch deutlicher: „Das Land lässt die Kommunen hängen.“
Eine gute Nachricht gab es dann aber doch noch: „Früher wurden die Überbringer schlechter Nachrichten hingerichtet. Das machen wir nicht“, scherzte Wiehe in Richtung von Gebauer.