Ein Wahlbrief wird in einen Briefkasten geworfen. Dass er rechtzeitig ankommt, ist wegen der kurzen Zeit nicht sicher. Foto: dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

Wer per Briefwahl seine Stimme zur Bundestagswahl abgeben möchte, hat in diesem Jahr wenig Zeit dazu. Die Stimmzettel sind in Wildberg noch nicht da, bis sie beantragt, beim Wähler eingegangen und schließlich per Post zur Wahlurne kommen, kann einige Zeit vergehen – vielleicht zu viel. Die Stadt Wildberg hat einige Tipps, wie Briefwähler rechtzeitig wählen.

Die Briefwahl wird immer beliebter. Sie erlaubt es Wahlberechtigten, ihre Stimme in Ruhe zuhause abzugeben und die Stimmzettel einzusenden, ohne am eigentlichen Wahltag ins Wahllokal gehen zu müssen. Auch für die Bundestagswahl am 23. Februar besteht diese Möglichkeit. Da die Neuwahlen aber einem sportlichen Zeitplan folgen, können die Briefwahlunterlagen erst kurz vor dem Wahltag versendet werden.

 

Erst vor wenigen Tagen haben die Kreiswahlausschüsse darüber entschieden, ob alle Bewerber zur Bundestagswahl zugelassen werden. Bis zum 31. Januar kann Widerspruch gegen die Wahlvorschläge eingereicht werden, erst danach gehen die Stimmzettel in Druck. Die Stadtverwaltung rechnet frühestens am 7. Februar mit dem Eintreffen der Stimmzettel im Wildberger Rathaus. Anschließend werden diese weiterverarbeitet und verschickt.

Allerdings kann sich die Post seit Jahresbeginn mehr Zeit bei der Zustellung lassen, so dass ein recht kurzer Zeitraum bis zum Wahlsonntag bleibt. Die Stadtverwaltung Wildberg möchte vermeiden, dass Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht rechtzeitig zugestellt werden. Darum haben sich die zuständigen Mitarbeiter mehrere Lösungen überlegt:

1. Briefwahlunterlagen persönlich beantragen

Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen natürlich wie bisher elektronisch beantragen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dies persönlich im Bürgerservice auf dem Wildberger Rathaus zu tun. Wer möchte, kann dort auch gleich seine Stimme abgeben. Die Unterlagen können aber auch mit nach Hause genommen werden. Für die Antragstellung sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiger Personalausweis erforderlich.

2. Verlängerte Öffnungszeiten

Die zuständigen Mitarbeiter sind ab Mittwoch, 12. Februar, und bis zur Wahl am 23. Februar zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten immer dienstags von 14 bis 18 Uhr, mittwochs von 15 bis 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr im Rathaus Wildberg anwesend (bitte klingeln).

Dadurch soll es Bürgern erleichtert werden, persönlich für die Beantragung der Briefwahl vorbeizukommen. Die verlängerten Öffnungszeiten gelten nur für Briefwahl-Antragsteller.

3. Vollmacht erteilen

Wer es nicht persönlich ins Rathaus schafft, kann einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, um die Briefwahlunterlagen an ihrer statt abzuholen. Eine bevollmächtigte Person kann die Unterlagen für bis zu vier Personen entgegennehmen. Das benötigte Vollmacht-Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden.

4. Fristen beachten

Der Antrag auf Briefwahl kann nur bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr gestellt werden. Ausnahmen sind nur im Fall nachweislicher plötzlicher Krankheit möglich. Außerdem müssen die Unterlagen bis zur Schließung der Wahllokale am 23. Februar, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Ein Einwurf in den vor dem Rathaus aufgestellten Briefkasten mit der Aufschrift „Briefwahl“ ist bis dahin jederzeit möglich.

5. Wählen im Wahllokal

Natürlich kann auch am Wahlsonntag, 23. Februar, direkt im Wahllokal gewählt werden. Wahlberechtigte finden die Adresse ihres Wahllokals – in jedem Stadtteil gibt es mindestens eines – in ihren Wahlunterlagen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Achtung: Briefwahlunterlagen können hier nur bis 15 Uhr angenommen werden, da die Amtsbotin zu dieser Zeit die letzte Runde fährt, um die Unterlagen abzuholen und in den Briefwahlbezirk im Rathaus zu fahren. Der Einwurf in den Briefwahl-Briefkasten am Rathaus ist bis 18 Uhr möglich.

Sporthalle Wildberg ist repräsentativer Wahlbezirk

Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Kommunen (Wählerverzeichnisse) und Statistischen Landesämtern (Stimmzettel) ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2025 werden voraussichtlich vier Monate nach der Wahl vorliegen und dann auf der Webseite www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Bundestagswahl“ unter „Ergebnisse“ – „Repräsentative Wahlstatistik“ als Download verfügbar sein.