Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar haben Bürgerinnen und Bürger mehrere Möglichkeiten. Welche das sind, zeigt die Stadtverwaltung VS auf.
Der Versand der Unterlagen beginnt am 10. Februar, da die Stimmzettel erst ab diesem Datum den Gemeinden zur Verfügung stehen. Ein früherer Versand sei daher nicht möglich, heißt es in einer Pressemitteilung.
Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen. Wer dies persönlich erledigen möchte, kann sich an das Wahlbüro im Rathaus Villingen, das Wahlbüro im Bürgerservicezentrum Schwenningen oder die zuständigen Ortsverwaltungen (ausgenommen Mühlhausen und Herzogenweiler) wenden.
Die Wahlbüros
In den beiden Wahlbüros können die Unterlagen ab dem 10. Februar auch abgeholt und die Stimmen dort abgegeben werden. Die Öffnungszeiten des Wahlbüros in Villingen sind bis zum 9. Februar wie folgt: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Ab dem 10. Februar ist das Wahlbüro in Villingen von Montag bis Donnerstag durchgehend von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr geöffnet.
Das Bürgerservicezentrum Schwenningen öffnet ab dem 10. Februar mit folgenden Öffnungszeiten: Montag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und Mittwoch von 8 bis 18 Uhr.
Alternativ zur persönlichen Beantragung können Wahlberechtigte die Unterlagen auch schriftlich oder digital anfordern. Die Beantragung kann online über einen Link auf der städtischen Homepage oder mithilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Sie ist zudem per E-Mail oder Fax möglich, wobei Angaben wie Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse erforderlich sind.
Fristen beachten
Wichtig ist, die Fristen zu beachten. Die Beantragung von Wahlscheinen endet am Freitag, 21. Februar, 15 Uhr. Ab Dienstag, 18. Februar, 12 Uhr, können die Unterlagen nicht mehr per Post verschickt werden. Auch die digitale Beantragung über die Homepage ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, informiert die Stadt VS.
Wer dennoch kurzfristig wählen möchte, kann die Unterlagen weiterhin persönlich beantragen oder abholen. Die Briefwahlunterlagen enthalten den Stimmzettel, einen Kombiwahlschein (der Wahlschein und Wahlbriefumschlag kombiniert), einen Stimmzettelumschlag sowie eine Anleitung zur Briefwahl.
Infos gibt es in den Wahlbüros der Stadt, Telefon 07721/82 19 92, E-Mail wahlen@villingen-schwenningen.de.