Erst im Juni fand die Kommunalwahl statt. Doch auch für die anstehende Bundestagswahl ist die damals geltende Karenzzeit aktuell (Archiv-Foto). Foto: Schwind

Wegen der Bundestagswahl greift die dreimonatige Karenzzeit in der Kommune. Damit kommt diese ihrer Neutralitätspflicht nach.

Da der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl mit dem 23. Februar 2025 aller Voraussicht feststeht, hat Hauptamtsleiter Hartmut Walter in der Sitzung des Gemeinderates die seit 2020 geltende Karenzzeit noch einmal in Erinnerung gerufen.

 

Diese besagt, dass drei Monate vor einer Wahl städtische Räume und Hallen nicht zu Wahlkampfzwecken genutzt werden dürften.

„Wenn ein Bundestagsabgeordneter ab dem 23. November eine Kläranlage oder Schule besichtigen möchte, darf dem aus Neutralitätsgründen der Stadt nicht stattgegeben werden“, nannte Wössner ein weiteres Beispiel.