Die Gemeinden gehen in den Endspurt vor der anstehenden Bundestagswahl. Auch in Schönwald werden die letzten Vorbereitungen erledigt. Wer nicht im Lokal vor Ort wählt, kann auch per Briefwahl seine Stimme abgeben. Monika Ganter, Wahlleiterin in Schönwald, erklärt, was es zu beachten gilt.
In knapp drei Wochen ist die Bundestagswahl. In Schönwald laufen dafür die Vorbereitungen auf Hochtouren. Wer am Sonntag, 23. Februar, nicht im Wahllokal sein Kreuz setzen kann, kann auch Briefwahl beantragen. Wie die Vorbereitungen auf die Wahl laufen und was man zur Briefwahl wissen muss, erklärt Wahlleiterin Monika Ganter.
„Die Vorbereitungen laufen ganz gut, allerdings kommt der Ablauf ab und zu ins Stocken, da einfach noch Unterlagen zur Weiterbearbeitung, egal ob elektronisch oder auf Papier, noch nicht vollständig geliefert oder bereitgestellt wurden“, berichtet Ganter. Insgesamt sind 24 Wahlhelfer im Einsatz.
Helfer im Einsatz
Die Suche nach Helfern bei der vorgezogenen Bundestagswahl stellt sich in vielen Kommunen als schwierig heraus. In Schönwald sei dies kein Problem gewesen – im Gegenteil: Es haben sich noch Freiwillige gemeldet, erzählt Ganter.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten. Ebenso, wenn sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben, und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und davon betroffen sind.
Rund um die Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigung kann jeder Zeit nachgefordert werden, beziehungsweise kann man mit dem Personalausweis in das zuständige Wahllokal am Wahlsonntag, 23. Februar, gehen. Dort wird die Wahlberechtigung dann anhand des Wählerverzeichnisses geprüft.
Dennoch teilt Ganter im Gespräch mit, dass die Stimmzettel erst in dieser Woche in der Verwaltung eintreffen. Damit bleiben für den gesamten Briefwahlprozess nur circa zwei Wochen Zeit. Am kommenden Samstag, 8. Februar, haben daher das Bürgerbüro und Wahlamt von 9 bis 12 Uhr, zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, geöffnet. Es besteht auch die Möglichkeit, mit diesen Unterlagen dann sofort vor Ort zu wählen.
Die allgemeine Frist für die Beantragung von Briefwahl endet kurz vor der Wahl. Am Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr. Das sei neu, sagt Ganter, bei den vergangenen Wahlen habe die Frist erst um 18 Uhr geendet. Zeit bis zum Einreichen der Unterlagen hat man bis zum Wahltag, 23. Februar. Bis spätestens 18 Uhr muss die Briefwahl eintreffen.
Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Wahlamt abgegeben werden, in den Briefkasten im Schönwälder Rathaus eingeworfen oder unentgeltlich in Deutschland durch die Deutsche Post befördert werden.