Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können voraussichtlich erst ab dem 10. Februar verschickt werden. Foto: Stadt Rottweil

Die vorgezogene Bundestagswahl hat so ihre Tücken. Die Briefwahlunterlagen können erst recht spät verschickt werden. Und dann ist da ja noch die Postzustellung.

Der Termin rückt näher: Am Sonntag, 23. Februar, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die schriftlichen Wahlbenachrichtigungen werden derzeit per Post zugestellt. Wichtig: Briefwahlunterlagen können in Rottweil voraussichtlich frühestens ab dem 10. Februar versandt oder abgeholt werden, so die Stadtverwaltung.

 

Die vorzeitige Auflösung des Bundestages und der kurzfristig angesetzte Wahltermin erfordern laut Mitteilung einen straffen Zeitplan bei den Parteien, Druckereien und Wahlämtern. Erst wenn Ende Januar die Widerspruchsfristen im Rahmen der Kandidatenaufstellung abgelaufen sind, kann seitens der Landes- und Kreiswahlleitungen eine Druckfreigabe für die Stimmzettel erteilt werden. Dadurch ist das Zeitfenster für Druck und Versand von Briefwahlunterlagen sehr knapp.

Ab 10. Februar in der Post

Das Wahlamt der Stadt Rottweil kann erst tätig werden, wenn die Stimmzettel aus der Druckerei geliefert werden. Ab diesem Zeitpunkt wird das Wahlamt die Briefwahlunterlagen umgehend versenden. Die Bürger können damit rechnen, dass die Zustellung frühestens ab dem 10. Februar durch die Deutsche Post erfolgen wird, heißt es von Seiten der Stadt.

Allerdings: Im Briefkasten der Bürger sind sie damit noch nicht. Wie lange der Postweg aktuell mitunter dauert, davon wissen viele Bürger ein Lied zu singen. Es könnte also beim ein oder anderen Eile geboten sein, denn schließlich müssen die Unterlagen dann rechtzeitig zur Wahl wieder im Rathaus landen.

Beantragen oder abholen

Beantragt werden können die Unterlagen elektronisch über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail an wahlamt@rottweil.de. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen im Bürgerbüro im Alten Rathaus persönlich abzuholen. Dazu ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Das Wahlamt empfiehlt angesichts der kurzen Fristen nach Möglichkeit am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Briefwahlanträge können über www.rottweil.de gestellt werden.