Ein Stimmzettel wird eingeworfen. Foto: dpa/Uwe Anspach

Die Stadt Balingen gibt umfassende Informationen rund um das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl und wann und wo man hier Einsicht bekommen kann.

Die Bundestagswahl rückt so langsam immer näher. Die Stadtverwaltung Balingen hält seine Bürger auf dem Laufenden und teilte nun mit, wer zum Beispiel ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis hat.

 

Mit einem Wählerverzeichnis wird der Kreis der wahlberechtigten Personen festgelegt und aufgeführt. Grundlage dafür ist in der Regel das bei der Gemeinde geführte Einwohnermelderegister.

Das Verzeichnis für Balingen wird laut Stadtangaben in der Zeit vom 3. bis 7. Februar im Bürgerbüro in der Färberstraße 2 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Während der normalen Öffnungszeiten kann jeder Wahlberechtigte die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten prüfen.

Kurzes Zeitfenster

Wer jedoch die Angaben anderer Personen überprüfen möchte, kann dies nicht so ohne Weiteres tun. In diesem Fall muss er laut Stadtinformationen „Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann“.

Wer das Verzeichnis für unrichtig halte, könne bei der Stadtverwaltung Einspruch einlegen“, heißt es. Dies könne schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift geschehen.

In Sachen Briefwahl betonte die Stadt bereits, dass das Zeitfenster in diesem Jahr sehr kurz sei. „Um Verzögerungen zu vermeiden, können die Briefwahlunterlagen auch gern selbst im Bürgerbüro abgeholt werden“, schreibt die Stadt.