Volkmar Raidt aus Rottenburg kandidiert bei der Bundestagswahl im Wahlkreis Tübingen-Hechingen als parteiloser Einzelbewerber. Welche Chancen auf das Bundestagsmandat hat er?
Die Wähler werden zur Bundestagswahl am 23. Februar eine Seltenheit auf dem Wahlzettel entdecken: Dort ist ein Einzelbewerber aufgeführt. Die Bundeswahlleiterin schreibt in einer Pressemitteilung dazu: „Deutlich zurückgegangen ist die Zahl der parteilosen Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber – von 197 bei der Bundestagswahl 2021 auf 62 bei der Bundestagswahl 2025.“
Raidt kandidierte 2024 gegen Oberbürgermeister
Volkmar Raidt ist einer von ihnen. In Hechingen kennt den 58-Jährigen kaum jemand, in Rottenburg ist er bekannt wie ein bunter Hund. Im vergangenen Jahr kandidierte er dort für das Amt des Oberbürgermeisters, unterlag aber gegen den Amtsinhaber. Dem Stadtrat als Vorsitzender der „Für alle in Rottenburg“-Fraktion an. Nun will er auch bundespolitisch mitmischen.
„Immer mehr Empfänger“ in den Sozialsystemen
„Mit der Politik bin ich nicht so zufrieden“, sagt er auf Anfrage unserer Redaktion über seine Motivation, für den Bundestag zu kandidieren. Man dürfe sich schließlich nicht nur beklagen, sondern selbst für Veränderungen aktiv werden. Wie er sagt, werde in Berlin „keine Politik für das Volk“ gemacht und „Steuergelder verschwendet“.
Einsetzen wolle sich der bei der Tübinger Uni-Klinik angestellte Elektroinstallateur für auskömmliche Renten, schließlich arbeite er selbst schon 43 Jahre: „Ich habe meine Rentenleistung erbracht.“ Dass manche Rentner dennoch nicht genug Geld haben, ärgert ihn. Er würde keinen Cent in Waffenlieferungen an die Ukraine investieren und die Leistungsträger der Gesellschaft schützen. Es bringe nichts, die Sozialsysteme mit „immer mehr Empfängern zu verstopfen“.
Als Einzelbewerber bleibt Raidts Kandidatur fast aussichtslos
Wie er all das konkret umsetzen würde, bleibt unklar. Allerdings: Seine Chancen auf das Mandat im Bundestag sind gering. Die Pressestelle der Bundeswahlleiterin berichtet auf Anfrage, dass es seit dem Jahr 1953 kein parteiloser Einzelbewerber mehr in den Bundestag geschafft hat. Dies wäre laut dem neuen Wahlrecht dann der Fall, wenn ein Einzelbewerber die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis erhalten hat. Das Verfahren der Zweitstimmendeckung greift bei Einzelbewerbern, anders als bei Wahlkreisbewerbern einer Partei, nicht.