Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2025 am 23. Februar sind in Zustellung (Symbolfoto). Foto: Woitas

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen in Albstadt läuft bereits – wer bis Sonntag, 2. Februar, keine erhalten hat, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden. Zudem gibt es wichtige Fristen für die Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte, die bis Sonntag, 2. Februar, keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend an das Wahlamt im Rathaus in Ebingen, Zimmer 321, im Bürgerbüro Tailfingen oder bei den Ortsämtern wenden, und auch Briefwahlunterlagen sind umgehend zu beantragen.

 

Wahlunterlagen können auch online beantragt werden

Briefwahlunterlagen können auch bis Dienstag, 18. Februar, 12 Uhr, auf der Internetseite www.albstadt.de beantragt werden – danach nur noch persönlich im Wahlamt in Ebingen und im Bürgerbüro Tailfingen.

Briefwahlunterlagen werden erst nach Eingang der Stimmzettel, voraussichtlich anfang Februar, versandt. Sie können auch persönlich im Wahlamt Ebingen oder im Bürgerbüro Tailfingen beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen.

In den Ortsämtern Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Pfeffingen und Onstmettingen ist nur das Beantragen möglich. Sind rechtzeitig beantragte Briefwahlunterlagen bis Montag, 17. Februar, nicht eingetroffen, bittet die Stadt um Rückmeldung unter Telefon 07431/160-22 63, 160-23 14 oder E-Mail wahlamt@albstadt.de.

Der rote Brief muss rechtzeitig abgegeben werden

Der rote Wahlbrief der Briefwähler muss rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Albstadt, Marktstraße 35, 72458 Albstadt, eingehen.

Weitere Infos unter www.albstadt.de/Bundestagswahl-2025.