Die amtliche Benachrichtigung des Wählers über den Wahltermin und -lokal sind auf dem Weg. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 sind auf dem Weg. Hier gibt es einen Überblick darüber, bis wann sie spätestens ankommen sollten und was getan werden muss, wenn man keine erhält.

Stuttgart - In Baden-Württemberg werden seit Montag die Wahlbenachrichtigungen zur 20. Bundestagswahl verschickt. Alle Wahlberechtigten sollten diese bis spätestens 05. September erhalten haben. Die Verteilung der Benachrichtigungen wird damit innerhalb der nächsten drei Wochen erfolgen.

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„Bürger, die in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich rechtzeitig vor dem 5. September 2021 an das Wahlamt beziehungsweise an das Bürgerbüro ihrer Gemeindeverwaltung wenden“, so die Landeswahlleiterin von Baden-Württemberg, Cornelia Nesch.

Antrag zur Anmeldung der Briefwahl

Da die Gemeinden selbst für die Verteilung der Benachrichtigungen verantwortlich sind und sie zudem eigens darüber entscheiden, ob diese per Post oder durch Gemeindedienste verteilt werden, kann es insbesondere bei größeren Gemeinden vorkommen, dass diese nicht allen Wahlberechtigten am selben Tag zugestellt werden.

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Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem der Antrag zur Anmeldung der Briefwahl. Diesen können die Bürger ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Gemeinde abgeben. „Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen den Erhalt der Wahlbenachrichtigung nicht voraussetzt“, meinte die Landeswahlleiterin.

Ein Antrag auf Briefwahl könne bei der zuständigen Gemeinde auch schon jetzt in mündlicher oder schriftlicher Form gestellt werden. Einige Gemeinden würden auch die Möglichkeit bereitstellen, den Antrag online zu stellen und übermitteln die Zugangangsdaten oder einen QR-Code. „Bei der Antragstellung hat der Wahlberechtigte seinen Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben“, erklärt Nesch.