Wie war das nochmal mit Erst- und Zweitstimme? Alle Infos vor dem 24. September. Mit Video
Oberndorf - Die Bundestagswahl steht vor der Tür: Am 24. September sind 61,5 Millionen Wahlberechtigte dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Damit bis dahin alle noch offenen Fragen beantwortet sind, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Wann und wo wird gewählt?
Die Wahllokale haben am Sonntag, 24. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo sich das persönliche Wahllokal befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Diese muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass vorgelegt werden.
Wer darf wählen?
Am 24. September dürfen alle deutschen Staatsbürger wählen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind beispielsweise Menschen die unter Totalbetreuung stehen.
Wie viele Menschen sind wahlberechtigt?
2017 sind 61,5 Millionen Menschen wahlberechtigt, davon 7,8 Millionen in Baden-Württemberg.
Wie viele Parteien können gewählt werden?
Bei der Bundestagswahl treten 42 Parteien an, es kommt aber auch auf das jeweilige Bundesland an. Nicht alle Parteien können in jedem Bundesland gewählt werden.
Erst und Zweitstimme: Wie war das nochmal?
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme befindet sich auf der linken Seite des Stimmzettels, die Zweitstimme auf der rechten. Mit der Erststimme wählt man den Wahlkreisabgeordneten, also einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus seinem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Anzahl bestimmt, wie viele Mitglieder der Partei insgesamt in den Bundestag einziehen dürfen. Dabei werden dann aber zunächst die Direktkandidaten abgezogen und die restlichen freien Plätze nach der Parteiliste verteilt.
Direkt- und Überhangmandat: Was ist was?
In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. In jedem davon leben im Schnitt 250.000 Bürger. Pro Wahlkreis kommt ein Abgeordneter in den Bundestag. Wer also die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält ein Direktmandat. Durch Überhangmandate kommen mehr Abgeordnete in den Bundestag als die vorgesehenen 598. Überhangmandate sind also genau die Mandate, die eine Partei mehr über die Erststimme bekommt, als ihr nach der Zweitstimme zustehen. Durch Überhangmandate kann es also möglich sein, dass der Bundestag mehr Abgeordnete enthält, als er eigentlich haben dürfte. Dies ist beispielsweise auch aktuell der Fall.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Für die Briefwahl ist ein Wahlschein notwendig. Der Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung muss ausgefüllt und zurückgesendet werden. Alternativ können die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden im Normalfall an die Wohnanschrift gesendet, zudem kann man aber eine abwechende Adresse angeben, wenn man zum Beispiel im Urlaub ist. Zu lange sollte man sich nicht Zeit lassen, wenn man per Briefwahl wählen möchte. Der Wahlschein kann aber bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr beantragt werden.
Wer kommt in den Bundestag?
Parteien müssen mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten, um ins Parlament einzuziehen. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Bekommt der Kandidat einer Partei, die an der fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen, zieht er auch in den Bundestag ein.
Wie haben die Parteien 2013 abgeschnitten?
Wie die Parteien bei der Bundestagswahl 2013 abgeschnitten haben, ist einigen vielleicht nicht mehr im Gedächtnis. So fiel das Ergebnis aus: 41,5 % CDU; 25,7 % SPD; 4,8 % FDP; 8,6 % Linke, 8,4 % Grüne; 4,7 % AfD; 2,2 % Piraten.
Wann versammelt sich der neue Bundestag?
Die erste Sitzung des neuen Bundestags findet spätestens 30 Tage nach der Wahl statt, also spätestens am 24. Oktober.