Kassiererin "Emmely" Quelle: Unbekannt

Die umstrittene Kündigung einer Kassiererin wegen 1,30 Euro ist vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt aufgehoben worden

Erfurt - Die umstrittene Kündigung einer Kassiererin wegen 1,30 Euro ist vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt aufgehoben worden. Bei der Verhandlung am Donnerstag ging es darum, ob die fristlose Entlassung der als "Emmely" bekanntgewordenen Berlinerin verhältnismäßig war.

Sie soll zwei liegengebliebene Pfandmarken im Wert von 48 und 82 Cent eingelöst haben. Im konkreten Fall würden besondere Umstände für "Emmely" sprechen, erklärten die Bundesrichter. Sie habe sich mit 31-jähriger Betriebszugehörigkeit einen großen Vorrat an Vertrauen erarbeitet, der mit einer einmaligen Verfehlung nicht völlig aufgezehrt werde.

Eine Abmahnung hätte in diesem Fall ausgereicht. Das Bundesarbeitsgericht bleibt jedoch bei seiner Rechtsprechung, wonach Bagatelldelikte auch weiterhin ein Kündigungsgrund sein können. Es sprach sich bei Kündigungen wegen Kleindiebstählen auch gegen sogenannte Bagatellgrenzen aus.

(dpa)