Landrat und Klinik-Leitung schlagen Alarm: Das geplante„GKV-Spargesetz“ könnte ein Riesenloch in die Haushalte von Kreis und Kommunen reißen.
Während das Ortenau-Klinikum bereits im laufenden Jahr mit einem Defizit von 36 Millionen Euro zu kämpfen hat, könnte es ab 2027 noch viel schlimmer kommen: Klinikverbund und Kreisverwaltung rechnen mit einem Minus von zusätzlich 38 Millionen Euro – also in etwa einer Verdopplung des Defizits.
Und damit wäre das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht: „Die Zahl, die wir als Defizit im schlimmsten Fall 2029 zu verkraften hätten, wäre 92 Millionen Euro“, konstatierte Landrat Thorsten Erny am Mittwoch. Der Fehlbetrag entspreche zehn Punkten Kreisumlagehebesatz. Hinzu kämen weitere „exorbitante Steigerungen“ beim Sozialhaushalt. „Das sind Dinge, die nicht darstellbar sein werden für Städte und Gemeinden“, so Erny.
Hintergrund ist das geplante „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz). Dessen Entwurf hatte das Bundeskabinett Ende April beschlossen. Die Verabschiedung ist noch vor der Sommerpause geplant.
Kliniken sollen mit neun Milliarden belastet werden
Die Landeskrankenhausgesellschaft rechnet mit einer Zusatzbelastung für Krankenhäuser von mehr als neun Milliarden Euro. Gemeinsam mit Klinikumchefin Claudia Bauer-Rabe hatte Erny kurzfristig zur Pressekonferenz eingeladen, um über die „gravierende Folgen für die Gesundheitsversorgung in der Region“ zu informieren.
„Es soll eine Begrenzung der Krankenhausvergütung geben, künftige Tarifsteigerungen würden nicht mehr vergütet werden“, erläuterte Bauer-Rabe. „Die Kosten-Erlös-Schere ginge entsprechend weiter auseinander.“ Das Pflegebudget solle pauschal um 30 Prozent gekürzt werden. Zudem solle die Anpassung des Landesbasisfallwerts dauerhaft begrenzt, sogenannte pflegeentlastende Maßnahmen gestrichen und die Prüfquote des Medizinischen Dienstes deutlich erhöht werden.
Landrat bekennt sich zu „kommunalen Strukturen“
Unterm Strich rechnet das Klinikum so mit einem Defizit von 74 Millionen Euro im kommenden Jahr. 2028 sollen es bereits 83 Millionen sein. Der Fehlbetrag bleibt beim Kreis als Träger des Klinikums hängen und damit schlussendlich auch an den Kommunen. Erny unterstellte der Bundesregierung Kalkül, ein bewusstes „Nach-Unten-Delegieren der Defizite“.
Er halte es für fahrlässig, „wenn die Bundesregierung es dem Zufall überlässt, wer den längsten Atem beziehungsweise den dicksten Geldbeutel hat“. Einer Privatisierung schloss Erny dennoch aus. „Ich bin überzeugter Verfechter der kommunalen Strukturen“, betonte er. „Wenn wir jetzt von der Bundesregierung einen gewollten kalten und völlig ungesteuerten Strukturwandel zu verkraften haben, sind nicht der Klinikvorstand, der Kreistag oder die Verwaltung schuld.“
360 Betten pro 100.000 Einwohner im Kreis
20 Prozent Prozent weniger Betten, Konzentration von neun auf vier Kliniken, Abbau von Doppelstrukturen, interdisziplinäre Arbeit – die Agenda sollte den hoch-defizitären Klinikverbund eigentlich fit für die Zukunft machen. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und sind den mutigen Schritt der Agenda 2030 gegangen“, betonte Erny. Die Ortenau und Baden-Württemberg als Land seien Jahre voraus. „Wir haben die geringste Bettenzahl pro 100.000 Einwohner in der Bundesrepublik.“ Diesen Vorsprung nicht zu honorieren sei unfair.
„In Summe würde unsere Agenda konterkariert werden, wir würden mitten im Transformationsprozess den Hals zugeschnürt bekommen“, fasste Klinikum-Chefin Bauer-Rabe zusammen. Für den weiteren Reformprozess brauche es nun eigentlich finanzielle Stabilität – nicht sich erneut verändernde Rahmenbedingungen.
Landrat und Klinikum-Chefin geben sich jedoch kämpferisch: „Wir werden unsere Stimme erheben“, betonte Erny. „In Richtung Berlin schreien grade alle ganz laut“, ergänzte Bauer-Rabe. Über Verbände, Abgeordnete und Dachorganisationen hoffen sie noch Änderungen am „GKV-Spargesetz“ erwirken zu können, bevor es verabschiedet wird.
„Die hohen prognostizierten Deckungslücken von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 erfordern einen substanziellen Beitrag aller Beteiligten im Gesundheitswesen“, heißt es im Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Sowohl Leistungserbringer, Hersteller von Arzneimitteln und Hilfsmitteln, Krankenkassen, Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, Versicherte sowie Patienten müssten einen „angemessenen Beitrag“ zur finanziellen Konsolidierung leisten. Eine „gemeinsame Kraftanstrengung“ sein nötig.