Albstadt könnte ein eigenes Autokennzeichen bekommen. Der Bundesrat will die Regeln ändern. Entscheiden müsste der Gemeinderat.
Albstadt könnte sein eigenes Autokennzeichen bekommen. In seiner Sitzung vom 6. März hat der Bundesrat einem entsprechenden Antrag zugestimmt. Demnach soll die Bundesregierung die sogenannte Fahrzeug-Zulassungsverordnung überarbeiten.
Bisher sind Kennzeichen an den Landkreis oder eine kreisfreie Stadt gebunden. Hessen hat nun einen Antrag an den Bundesrat gestellt, wonach es künftig möglich sein soll, ohne die bisherigen Beschränkungen und mit geringem Aufwand Kennzeichen für einzelne Städte und Gemeinden zu bekommen. Angestoßen hat das Ganze Ralf Bochert von der Hochschule Heilbronn. Er beschäftigt sich schon seit Längerem mit positiven, identitätsstiftenden Auswirkungen eigener Kennzeichen für größere Städte.
Immer wieder Diskussionen zum ALB-Kennzeichen
2024 kontaktierte er auch die Stadtverwaltung in Albstadt und fragte an, ob sie sich vorstellen kann, ein eigenes Kennzeichen zu führen.
Bei den Albstädter Bürgerinnen und Bürgern stieß er auf offene Türen: „Es gibt in Teilen der Bevölkerung schon seit etlichen Jahren immer wieder Diskussionen zu diesem Thema“, schreibt Mona Lehmann, Referentin des Oberbürgermeisters, auf Anfrage.
Der Großteil der eingegangenen Rückmeldungen sei äußerst positiv gewesen. „Manche Bürgerinnen und Bürger haben sich auch dahingehend geäußert, ob die Stadt keine anderen Probleme habe“, so Lehmann. Die Antwort der Stadtverwaltung: „Ja, haben wir, und um diese kümmern wir uns vorrangig.“
Kennzeichen könnte Wir-Gefühl stärken
Das schließe aber nicht aus, auch dieses Projekt zu realisieren, das noch dazu kostenneutral ist. Ein eigenes Kennzeichen könnte den Bürgern dabei helfen, das „Wir-Gefühl“ weiter zu stärken und sich besser mit der eigenen Stadt zu identifizieren, so Lehmann. „Nach außen ist es zudem eine gute Werbe- und Marketingmaßnahme, um den Bekanntheitsgrad der Stadt zu steigern.“
Die finale Entscheidung werde gefällt, wenn der Gesetzgeber die Chance eröffnet, schreibt Lehmann. „Sobald das Gesetz beschlossen wurde, wird sich der Gemeinderat mit der Sache befassen und entscheiden, ob die Möglichkeit genutzt wird.“