Ausländische Kläger können nach dem Urteil auf Schadensersatz hoffen. Foto: dpa/Peter Steffen

Tausende ausländische Diesel-Käufer können auf Schadensersatz hoffen. Ein entsprechendes Urteil fällte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Montag.

Tausende ausländische Diesel-Käufer, die ihre Forderungen gegen VW an den Online-Dienstleister Myright abgetreten haben, können wieder auf Schadenersatz hoffen. Anders als zuvor die Gerichte in Braunschweig urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag im Musterfall eines Schweizer Kunden, dass Myright die formalen Voraussetzungen erfüllt, um die Forderungen letztlich über Sammelklagen einzutreiben. Eine besondere Sachkunde etwa im Schweizer Recht sei dafür nicht erforderlich. Damit können die einzelnen Ansprüche jetzt inhaltlich geprüft werden.

Myright arbeitet gegen eine Provision im Erfolgsfall. Laut VW laufen an deutschen Gerichten mehrere Sammelklagen für insgesamt rund 36 000 Auftraggeber. Darunter sind auch zwei Sammelklagen für mehr als 2000 Schweizer und rund 6000 slowenische Kunden.

Zweiter Fall aus Baden-Württember

In der Verhandlung am Mittag hatten die Richterinnen und Richter angedeutet, dass sie bei Myright auch keine anderen formalen Hindernisse sehen, die vor allem auch für deutsche Betroffene relevant sein könnten. Bei der Urteilsverkündung kam dieser Aspekt nicht zur Sprache. Es bleibt abzuwarten, ob er im ausführlichen schriftlichen Urteil auftaucht.

In einem zweiten Fall aus Baden-Württemberg befasste sich der Senat mit möglichem Restschadenersatz bei Importautos. Er kann Betroffenen des Abgasskandals zustehen, die nicht rechtzeitig auf Schadenersatz geklagt haben. Hier blieb unklar, ob dafür die Voraussetzungen vorliegen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht muss nun noch einmal verhandeln und offene Fragen klären.