Die Regierung will mit einem Gesetz die Möglichkeit schaffen, dass nächtliche Leuchtreklame an Geschäften verboten werden kann. (Symbolbild) Foto: imago images/Rolf Kremming/rolf kremming via www.imago-images.de

Mit mehreren Gesetzesvorlagen will der Bund die Bürger zum Energiesparen verpflichten: So sinkt die Bürotemperatur, manche Pools werden nicht mehr beheizt und nächtliche Leuchtreklame könnte ganz verschwinden.

Um Energie zu sparen, sollen öffentliche Gebäude ab September in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Bestimmte Bereiche wie Flure und Foyers sollen gar nicht mehr geheizt werden. Ausgenommen sind soziale Einrichtungen. Gebäude und Denkmäler werden für rein repräsentative Zwecke nicht mehr angestrahlt. Leuchtreklame von Geschäften kann nachts verboten werden.

Auch auf Privatleute kommen Einschränkungen zu: Sie dürfen ihre Pools nicht mehr mit Gas und Strom heizen. Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Spätestens zum Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.

Jährliche Überprüfung von Gasheizungen geplant

„Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden“, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Es komme ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen - in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen und in möglichst vielen Privathaushalten. „Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt“, betonte er.

Eine weitere Verordnung, die das Kabinett am Mittwoch ebenfalls beschloss, braucht noch die Zustimmung des Bundesrats und soll ab Oktober für zwei Jahre gelten. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen vor.

Bund will Gas-Rationierungen möglichst vermeiden

Erste Eckpunkte zu den Verordnungen hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck bereits im Juli vorgestellt. Sie sehen auch eine Pflicht zur Heizungs-Überprüfung und den Tausch ineffizienter Heizungspumpen vor. Habeck hatte zudem angekündigt, dass auch in der privaten Arbeitswelt Gas-Einsparungen etwa über niedrigere Büro-Temperaturen kommen müssten. Darüber werde er mit dem Arbeitsministerium und den Sozialpartnern sprechen.

Insgesamt gelten Einsparungen von rund 20 Prozent gegenüber der Vorkrisen-Zeit beim Verbrauch als eine Bedingung dafür, dass Deutschland ohne Gas-Rationierung durch den Winter kommt. Die Industrie und der Bereich Wohnen und Gebäude sollen noch fünf bis zehn Prozent beitragen - etwa durch freiwilliges Senken der privaten Raum-Temperatur um zwei Grad. Drei bis fünf Prozent ist durch den Ersatz von Gas-Kraftwerken durch Kohle oder Öl vorgesehen. Bis zu acht Prozent sind bereits angesichts der hohen Preise eingespart worden.

Die beiden anderen wichtigen Faktoren für den Winter sind neben dem Sparen der Anschluss von zwei Flüssiggas-Terminals an der Nordseeküste sowie volle Speicher.