Durch ein Gerichtsurteil muss für den Bebauungsplan Sommerberg II eine erneute Offenlage durchgeführt werden.
Schön war es und schnell ging’s ebenso mit dem Bauen, als das Verfahren nach Paragraf 13b Baugesetzbuch unter dem Stichwort „Entbürokratisierung“ eingeführt wurde. Diesem Verfahren machte das Bundesverwaltungsgericht im Juli ein Ende – es sei nicht EU-konform. Geklagt hatte der BUND Baden-Württemberg.