Im seit Jahren schwelenden Streit um die Nutzung des Bad Imnauer Bürgerzentrums hat sich das Verwaltungsgericht Sigmaringen auf die Seite der klagenden Nachbarn gestellt. Die Baugenehmigung aus dem Jahr 2021 wird aufgehoben.
DieNutzung des Multifunktionsgebäudes wochentags (bis 22 Uhr) und die damit verbundenen Lärmauswirkungen hat in der Vergangenheit wiederholt zu Konflikten zwischen Anwohnern und der Stadt Haigerloch geführt. Nicht unbedingt wegen der eigentlichen Probenarbeit unter der Woche, sondern vor allem wegen des An- und Abfahrverkehrs nach 22 Uhr.
Urteilsspruch fällt bereits im Dezember
Die Aktivitäten während der Woche standen jedoch im aktuellen Gerichtsverfahren gar nicht mal im Vordergrund, denn das Landratsamt hatte in seiner Baugenehmigung auch geregelt, dass Musik nur bei geschlossenen oder gekippten Fenstern erklingen dürfe und dass die Nutzungszeiten des Gebäudes, so zu verkürzen seien, dass der An- und Abfahrtsverkehr vor 22 Uhr endet.
Die bereits am 17. Dezember gefällten Urteile der zehnten Kammer des Verwaltungsgerichtes rückten vielmehr die Ausweitung der Nutzung des Bürgerzentrums auf Sonn- und Feiertage in den Vordergrund. Diese ging mit der 2021 vom Landratsamt erteilten neuen Baugenehmigung einher.
Besagte Baugenehmigung hob das Verwaltungsgericht mit seinem Spruch jetzt auf und stellte sich damit auf die Seite der beiden klagenden Parteien.
Gericht: Baugenehmigung inhaltlich zu unbestimmt
Die Baugenehmigung, so argumentieren die Kläger seit November 2021, sei inhaltlich zu unbestimmt und außerdem nachbarrechtswidrig, weil sie „die lärmschutzrechtlichen Nutzungskonflikte nicht ausreichend bewältige“.
Das sieht auch das Verwaltungsgericht so. Die Baugenehmigung sei so vage, dass es für die Nachbarn nicht klar werde, mit welchen Nutzungen sie zu rechnen hätten und wie weit die damit verbundenen Lärmbelästigungen reichen.
Lärmprognose berücksichtigt Sonn- und Feiertage nicht
Die über eine Pressemitteilung veröffentlichte Urteilsbegründung charakterisiert die Baugenehmigung des Landkreises sogar als rücksichtslos, weil sie Nutzungen ermögliche, „die für die umliegende Nachbarschaft unzumutbar sind“. Insbesondere in der Lärmprognose habe der Gutachter den sonn- und feiertäglichen An- und Abfahrverkehr nicht einberechnet. Und wenn schon während der Woche die Nutzungszeiten bis 22 Uhr nicht eingehalten worden seien, dann liegt aus der Sicht der Kammer der Schluss nahe, dass dies auch an Sonn- und Feiertagen nicht klappt.
Die Geschichte des Bürgerzentrums
Für rund
1,2 Millionen Euro war das frühere Schulgebäude ab dem Frühjahr 2017 anderthalb Jahre lang umgebaut und am ersten Septemberwochenende 2018 feierlich eingeweiht worden. Die Ortschaftsverwaltung hat seinerzeit dort genauso eine neue Heimat gefunden wie der katholische Kindergarten. Zudem sind Räume für die Vereine entstanden.