So weit so gut oder so schlecht – je nach Standpunkt. Seit der Gerichtsentscheidung rauchen in der Stadtverwaltunge Haigerloch und beim Ortsvorsteher die Köpfe
Denn die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, steht vor der Tür. Kann nach der gerichtlichen Aufhebung der Sonn- und Feiertagsnutzung im Imnauer Bürgerzentrum in knapp zwei Wochen überhaupt ein Urnengang stattfinden?
Ja, er kann. Zu dieser Einschätzung kommen zumindest alle involvierten Stellen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist Stand Anfang Februar noch nicht rechtskräftig und das beklagte Land sowie die Stadt Haigerloch können gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts innerhalb von vier Wochen nach Zustellung die Zulassung der Berufung beantragen. Unter diesem Gesichtspunkt gilt also noch die aktuelle Baugenehmigung bis nach der Wahl.
Zudem sind die Wahlbenachrichtigungen längst verschickt und in diesen wird das Bürgerzentrum als Wahlraum genannt. Die Wahl jetzt plötzlich woanders stattfinden zu lassen, wäre unter diesem Aspekt gar nicht umsetzbar.
Ortsvorsteher Robert Wenz sieht keine Alternative
Dass die Bundestagswahl wie geplant im Bürgerzentrum stattfinden kann, zu dieser Auffassung kommt auch das Kommunalamt des Landratsamtes, wie Hauptamtsleiterin Julia Schneider auf Rückfrage unserer Zeitung bestätigt. Sie hat mit der Behörde unverzüglich Kontakt aufgenommen.
Etwas anderes käme für den Bad Imnauer Ortsvorsteher Robert Wenz auch gar nicht in Frage. Die gleich nebenan liegende Mehrzweckhalle als möglicher Ausweichort, so betont Wenz, sei für die Fasnet bereits vorbereitet und insofern kein angemessenes Wahllokal mehr.
Urteil wird sehr zwiespältig kommentiert
Ähnlich wie Bürgermeister Heiko Lebherz – er hatte gegenüber einer SWR-Radioreporterin von einer „praxisfremden“ Gerichtsentscheidung gesprochen – reagierte auch der Imnauer Ortsvorsteher auf den Spruch des Verwaltungsgerichtes. Wenn man von Sonn- und Feiertagsnutzung spreche, dann von kurzen Vereinsvorständesitzungen am Morgen, davon dass er mal was im Rathaus erledige oder von Veranstaltungen für ältere Bürger und Bürgerinnen des Ortes, wie den Seniorenadvent. Diese würden normalerweise gegen 17 oder 18 Uhr enden.
„Seit 2021 hatten wir gerade mal vier Veranstaltungen im Bürgerzentrum, davon nicht eine an einem Feiertag“, rechnet Wenz vor und kann nicht verstehen, dass die Klage nicht abgewiesen worden ist. Aus seiner Sicht ist das auch eine Entscheidung gegen örtliche Vereine, die Geld investiert hätten.
Wie es weitergeht, ist noch völlig offen
Wie es weitergeht, ob die Stadt Haigerloch als Nebenklägerin in Berufung geht oder ob nach ganz anderen Lösung gesucht wird, ist noch völlig offen. Dies bestätigt auch Hauptamtsleiterin Julia Schneider. Robert Wenz, der derzeit für längere Zeit ortsabwesend ist, will sich aber noch diese Woche mit Bürgermeister Heiko Lebherz beraten.
Und wie geht’s mit dem extra barrierefrei modernisierten Bürgerzentrum als Wahlraum weiter? Für die Bundestagswahl scheint die Sache geklärt, aber nächstes Frühjahr stehen Landtagswahlen an. Sollte die Nutzungseinschränkung des Bürgerzentrums bis dahin weiter Bestand haben, wäre das aus Sicht von Ortsvorsteher Wenz ein in der Bundesrepublik einzigartiges Trauerspiel: die Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes hätte dann womöglich dafür gesorgt, dass in einem öffentlichen Gebäude der Stadt keine demokratischen Wahlen stattfinden können.