Manche Dinge wirken wie aus der Zeit gefallen: Etwa Geldbußen, die in Mark angegeben sind, obwohl es in Deutschland seit 2002 den Euro gibt. So ist das in der Streupflichtsatzung der Gemeinde Simmozheim – was nichts an ihrer Aktualität ändert.
Die aktuelle Streupflichtsatzung der Gemeinde Simmozheim ist seit 1. Januar 1990 in Kraft. Manche Dinge ändern sich natürlich auch in 35 Jahren nicht: Etwa, dass Anwohner verpflichtet sind, ihren Teil des Gehwegs „bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen“. Übrigens: Die Satzung gilt nicht nur bei Schneefall. Auch Anweisungen zum Thema Reinigung finden sich in den Paragrafen. Gemeint ist damit vor allem „die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub“.