Jens Keucher hat die Bürgermeisterwahl im November gewonnen. Foto: La.Photo

Das Landratsamt hat den Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl abgewiesen. Ist der Weg nun frei für Jens Keucher?

Sulz - Mit über 70 Prozent der Stimmen setzte sich Jens Keucher am 6. November bei der Bürgermeisterwahl in Sulz durch. Doch die Wahl wurde angefochten. Wer dahinter steckt, ist nicht bekannt. Die Kreisbehörde hat den Einspruch inzwischen zurückgewiesen. Landet der Fall nun vor dem Verwaltungsgericht?

Insgesamt zehn Punkte wurden in der Wahlanfechtung aufgeführt. Alle wurden abgewiesen, wie das Landratsamt auf Anfrage unserer Redaktion erklärt.

Fehlende Unterlagen?

So warf der Einspruchsführer unter anderem vor, dass bei der Auszählung der Briefwahlstimmen Unterlagen gefehlt hätten. Er sei laut eigenen Angaben beim Auszählen dabei gewesen und habe erkannt, dass bei den Briefwahlstimmen die eidesstattliche Erklärung gefehlt habe.

Die Prüfung der Wahlbriefe erfolge jedoch bereits vor der öffentlichen Auszählung, so das Landratsamt. Nach der Prüfung landen dann nur die Wahlzettel in den Urnen. Wenn diese um 18 Uhr geleert werden, befinden sich keine eidesstattlichen Erklärungen darin.

Live-Stream kritisiert

In der Anfechtung wurde auch die Internet-Übertragung der Vorstellungsrunde im Backsteinbau kritisiert. Einzelne Kandidaten seien dadurch bevorzugt worden. Trotz unterschiedlichem Verlauf sei nur eine Veranstaltung übertragen worden. Dieser Punkt wurde ebenfalls zurückgewiesen, da der Ablauf aller Vorstellungsrunden identisch gewesen sei. Die Live-Übertragung wäre zudem nur im Backsteinbau technisch möglich gewesen.

Auch der amtierende Bürgermeister Gerd Hieber habe den Wahlausgang beeinflusst, lautete ein weiter Vorwurf. Er hätte ein persönliches Interesse an einem Sieg Keuchers gehabt und hätte daher nicht den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses übernehmen dürfen. Doch für die Kommunalaufsicht bestehe kein Anlass Hiebers Integrität in Frage zu stellen. Da Hieber kein Bewerber war und laut Gesetz der Bürgermeister den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses übernimmt, wurde auch dieser Vorwurf abgewiesen.

Mitarbeiter tragen Wahlunterlagen aus

Auch der Punkt, dass viele Bürger keine Wahlbenachrichtigung erhalten hätten sei nicht begründet. Die Wahl wurde frühzeitig bekannt gegeben. Bürger hätten genug Zeit gehabt, einen fehlende Benachrichtigung zu monieren.

Auf die Zustellungsprobleme bei den Wahlunterlagen, einer weiterer Punkt, der angeführt wurde, habe die Stadt rechtzeitig reagiert. Die Öffentlichkeit wurde informiert und Bürger gebeten, Wahlunterlagen persönlich im Rathaus abzugeben. Wahlunterlagen wurden sogar mitunter von den Mitarbeitern der Stadt ausgetragen.

Eine etwaige Beeinflussung durch die fehlende Zurückhaltung der Gemeinderäte sowie das Unterbinden von Fragen in der Vorstellungsrunde seien ebenfalls keine Verstöße gewesen. Auch der Vorwurf der Zeitpunkt der Wahl – am Ende der Schulferien – hätte vielen jüngeren Wählern ab 16 Jahren, die Möglichkeit zur Stimmabgabe erschwert, wurde zurückgewiesen, da jeder auch per Brief wählen konnte.

Nächste Station Verwaltungsgericht?

Die vom Einspruchsführer monierte "auffällig niedrige Wahlbeteiligung" mit rund 45 Prozent sei laut Behörde ebenfalls kein Grund, das Ergebnis in Frage zu stellen. Einerseits habe die Stadt keinen Einfluss auf die Wahlbeteiligung andererseits bestehe für Bürger auch keine Wahlpflicht. Bei dem Vorwurf, die Berichterstattung in den Medien hätte den Wahlausgang auf unfaire Weise beeinflusst, verwies das Landratsamt auf die Pressefreiheit.

Wie geht es nun weiter? Für den Einspruchsführer besteht noch die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg einzulegen. Klaus Döll, Vorsitzender Richter, teilte am Freitagnachmittag auf Anfrage unserer Redaktion mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand noch keine Klage eingereicht worden sei. Die Frist laufe allerdings noch bis Ende Januar.