Beim Bürgermeisterwahlkampf in Schwanau – hier die Ottenheimer Ortsmitte – wirft Kandidatin Nicole Rebscher der Gemeinde Ungleichbehandlung vor. Foto: Lehmann

Schon wieder ein Aufreger im Schwanauer Bürgermeister-Wahlkampf: Kandidatin Nicole Rebscher, wirft der Gemeinde vor, bei der Berufsbezeichnung auf dem Stimmzettel nicht alle Bewerber gleich zu behandeln. Die Gemeinde weist dies zurück.

Schwanau - "Es werden ganz klar Unterschiede gemacht, die nicht tragbar sind" – mit dieser Aussage gegenüber der Gemeinde Schwanau hat sich Nicole Rebscher, einzige Frau unter den Bewerbern, an die Lahrer Zeitung gewandt. Auslöser: Auf dem Stimmzettel für die Wahl am 15. Mai steht bei der Berufsbezeichnung Rebschers "Projektmanagerin, z. Zt. Hausfrau". "Meine Qualifikation wird ganz verkannt", erklärte Rebscher unserer Redaktion. Schließlich habe sie ein abgeschlossenes Studium vorzuweisen.

Die 43-Jährige ist Diplom-Wirtschafts-Malaiologin, das heißt Handelsexpertin im Südost-asiatischen Raum rund um Malaysia und Indonesien. Studiert hat sie, so wie Martin Herrenknecht, wie sie betont, in Konstanz. Vergangenen Donnerstag habe sie "per Zufall", nämlich auf der Webseite der Gemeinde Schwanau, von der Berufsbezeichnung auf dem Stimmzettel erfahren. Rebscher fühlt sich "degradiert und in meiner Ehre verletzt" und befürchtet, dass ihr die Berufsbezeichnung Stimmen kosten wird. "Die Berufsausbildung sowie die daraus folgende Berufsangabe der zur Wahl stehenden Kandidaten kann für die Wähler eine wichtige Rolle bei der Wahlentscheidung spielen", so die Kandidatin. Noch am selben Tag habe sie sich bei der Gemeinde gemeldet und um Korrektur gebeten. Die Gemeinde habe ihr mitgeteilt, dass es zu spät dafür sei.

Über das Wochenende habe sie recherchiert und sich mit der Gesetzgebung auseinandergesetzt. "Nach den einschlägigen Bestimmungen liegt hier ein klarer Formfehler bei der Namens- und Berufsbezeichnung vor und damit eine Verletzung der Chancengleichheit", so ihr Fazit. Als Berufsangabe komme nur die hauptberufliche Tätigkeit in Betracht. Anzugeben sei nicht der erlernte, sondern der aktuell ausgeübte Beruf. Wird keine Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, komme die Angabe des Standes oder einer früheren Tätigkeit mit einem entsprechenden Zusatz in Betracht. In Rebschers Fall wäre dieser Zusatz ihr Studienabschluss.

Die Lahrerin erzählt, dass die Gemeinde sie nach Abgabe der Bewerbung nach ihrer Berufsbezeichnung gefragt habe. Da habe sie angegeben, dass sie Projektmanagerin war, derzeit aber Hausfrau sei. Gleichzeitig habe sie ihren Lebenslauf mitgeschickt und der Gemeinde mitgeteilt, bei Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Diese Rückfragen, sowie eine Absprache, was genau als Bezeichnung auf dem Stimmzettel steht, hätte sie sich gewünscht, teilte Rebscher unserer Redaktion mit.

"Nachdem die Beschwerde einging haben wir uns gefragt ›haben wir einen Fehler gemacht?‹ und Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt gehalten", erklärte Michael Fertig, Hauptamtsleiter im Schwanauer Rathaus, am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion. Die Behörde beaufsichtigt die Wahlen und genehmigt am Ende das Ergebnis. Aus dem Landratsamt habe man bezüglich der Berufsbezeichnung Rückendeckung erhalten. Fertig betonte, dass man bei allen Kandidaten einheitlich verfahre. Auf dem Stimmzettel steht bei keinem eine Zusatzbezeichnung.

Die Gemeinde habe Rebschers Berufsbezeichnung so übernommen, wie die Kandidatin es mitgeteilt hatte. "Es war für uns nicht so klar, was sie genau möchte", führte Fertig weiter aus, denn es sei der Gemeinde schwer gefallen, mit Rebscher nach Eingang ihrer Bewerbung in Kontakt zu treten. "Frau Rebscher ist für uns so gut wie nicht zu sprechen", sagt der Hauptamtsleiter. Nach ihrer Beschwerde wollte man Rücksprache mit ihr halten, doch sie sei weder telefonisch noch per Mail erreichbar gewesen. Auch dadurch, dass sie sich am letzten möglichen Tag beworben hatte, sei alles "nicht ganz so einfach" gewesen. Zum Zeitpunkt der Beschwerde sei es jedoch zu spät für eine Korrektur gewesen.