Die Karlsruher Richter haben nun ihr Urteil bekanntgegeben. Foto: Beyer

Jetzt ist die Entscheidung da: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage des Alpirsbacher Wahlsiegers Sven Christmann abgewiesen. Damit rücken Neuwahlen ein gutes Stück näher. Doch ob es bald soweit sein wird, hängt auch davon ab, ob Christmann in Berufung geht. Unsere Redaktion hat nachgefragt.

Einen Tag, nachdem die Alpirsbacher Bürgermeisterwahl vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt worden ist, liegt nun eine Entscheidung der Richter vor. Wie aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom Mittwochmorgen hervorgeht, wurden beide Klagen abgewiesen.

 

Sven Christmann hatte gegen die Entscheidung des Landratsamts geklagt, die Bürgermeisterwahl in Alpirsbach für ungültig zu erklären. Christmann hatte im vergangenen Jahr die Wahl gewonnen. Kurz danach waren aber Korruptionsvorwürfe gegen ihn bekannt geworden.

Wegen diesen war er vor und während des Wahlkampfs von seiner Arbeit als Polizeibeamter freigestellt. Weil er noch vor der Wahl auf Instagram erklärt hatte, er sei nicht suspendiert, sah das Landratsamt eine rechtswidrige Wahlbeeinflussung und erklärte die Wahl für ungültig. Christmann sah das anders und klagte.

Beide Klagen Christmanns abgewiesen

Genau genommen musste das Gericht sogar über zwei Klagen Christmanns entscheiden. „Die eine Klage richtete sich gegen den gegenüber dem gewählten Wahlbewerber erlassenen Wahlprüfungsbescheid, mit dem das Landratsamt die Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt hatte“, schreibt das Gericht in der Mitteilung . „Die weitere Klage des Wahlbewerbers hatte die entsprechenden Bescheide zum Gegenstand, die auf den Einspruch von drei Wahlberechtigten ergangen waren.“

Beide Klagen wurden nun abgewiesen. Eine Begründung des Urteils liegt allerdings noch nicht vor. Die Urteilsbegründung wird voraussichtlich erst in mehreren Wochen veröffentlicht. Das hatten die Richter bereits bei der Verhandlung am Dienstag angekündigt.

Mit der Entscheidung der Richter ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Neuwahlen gemacht. Denn hätte Christmann vor Gericht Recht bekommen, wäre er doch noch ins Alpirsbacher Rathaus eingezogen.

Allerdings ist noch nicht ausgemacht, dass es nun wirklich zu Neuwahlen kommt. Denn: „Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig“, wird in der Mitteilung betont. „Der Kläger kann jeweils innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.“

Christmann könnte doch noch Bürgermeister werden

Sprich: Der Fall könnte noch in die nächste Instanz gehen. Und damit wäre dann auch ein gänzlich anderes Urteil denkbar. Je nachdem wie der Verwaltungsgerichtshof entscheidet, könnte es also doch noch möglich sein, dass Christmann der nächste Bürgermeister Alpirsbachs wird.

Wie wird sich Christmann also entscheiden? Auf Anfrage unserer Redaktion schreibt sein Anwalt: „Wir wissen noch nicht, aus welchen von zahlreichen denkbaren Gründen das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hat.“

Anwalt sieht Täuschung durch Christmann nicht bestätigt

Der Anwalt stellt zudem klar: „Insbesondere lässt die Abweisung der Klage derzeit nicht den Rückschluss zu, dass das Verwaltungsgericht von einer Täuschung der Wählerinnen und Wähler durch Herrn Christmann ausgegangen ist.“

Tatsächlich war es in der Verhandlung auch viel um formale Fragen wie Fristen, Formfehler und Rechtsbelehrungen gegangen. Auch diese könnten für das Urteil entscheidend sein, wie der Richter schon während der Verhandlung betonte.

Ob Christmann nun in die nächste Instanz geht, bleibt daher vorerst offen. Denn: „Ob Herr Christmann die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof beantragen wird, wird man erst beurteilen und entscheiden können, wenn die vollständigen Urteilsgründe vorliegen“, so der Anwalt.

Für die Bürger von Alpirsbach bedeutet das: Sie müssen noch mehrere Wochen warten, bevor klar ist, ob die Neuwahl relativ bald stattfinden kann oder sich die aktuelle Übergangsphase noch länger hinziehen wird.