Reinhard Geiser (Zweiter von links) und Norbert Beck (rechts) waren für den Prozess nach Karlsruhe gekommen. Nun haben sich beide zur Entscheidung der Richter geäußert. Foto: Beyer

Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat die Klage gegen die Aufhebung der Alpirsbacher Bürgermeisterwahl abgewiesen. Wie reagieren nun die Stadt Alpirsbach und das Landratsamt auf die Entscheidung? Unsere Redaktion hat nachgefragt.

Einen Tag, nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe seine Entscheidung zur Alpirsbacher Bürgermeisterwahl bekanntgegeben hat, äußert sich nun auch Alpirsbachs Amtsverwalter Norbert Beck. Den Entschluss der Richter, die Klage des Wahlsiegers Sven Christmann abzuweisen, will Beck allerdings nicht bewerten. „Wir sind da neutral. Wir haben da ja keine Karten im Spiel“, so Beck.

 

Vielmehr begrüßt es Beck, dass es jetzt überhaupt eine Entscheidung gab. „Als Stadt sind wir froh, dass der Termin stattgefunden hat. Damit ist ein Weg aufgezeigt, wie lang er auch sein wird.“

Damit spielt Beck darauf an, dass auch nach dem Prozess in Karlsruhe noch völlig unklar ist, wann und ob es Neuwahlen geben wird. „Wir müssen einfach mal abwarten, bis die schriftliche Begründung des Urteils da ist“, erklärt Beck.

Einen Monat Zeit

Tatsächlich dürfte es bis dahin noch mehrere Wochen dauern, wie der Vorsitzende Richter schon während der Verhandlung angekündigt hat. Voraussichtlich wird die Urteilsbegründung aber noch vor März veröffentlicht.

„Erst mit der schriftlichen Begründung geht dann die Rechtsmittelfrist los“, erklärt Beck. Das bedeutet: Christmann und sein Anwalt haben dann noch einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob sie in Berufung gehen.

„Geht er in Berufung, dann dauert es noch“, erklärt Beck. „Und wenn nicht, dann kann man den Weg der Neuwahl einschlagen.“ Doch selbst dann würde es noch drei Monate dauern, die Wahl zu organisieren, schätzt Beck. Denn vieles müsste erst mit der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat geklärt werden. Auch gelte es einige Fristen zu beachten.

Auch der Erste Landesbeamte Reinhard Geiser äußerte sich am Donnerstag zur Entscheidung der Richter: „Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hat und damit zumindest in erster Instanz für die Stadt Alpirsbach und ihre Bürgerinnen und Bürger Klarheit geschaffen hat.“

Doch auch Geiser verweist darauf, dass noch keine Begründung der Entscheidung vorliege. Deshalb könne er das Urteil inhaltlich noch nicht bewerten.

Vorwürfe gegen Wahlsieger

Zum Hintergrund: Nach der Bürgermeisterwahl in Alpirsbach im vergangenen Jahr waren Korruptionsvorwürfe gegen den Wahlsieger Sven Christmann bekannt geworden. Da ein Urteil zu dem Fall noch aussteht, war Christmann von seiner Arbeit als Polizeibeamter freigestellt worden.

Christmann hatte im Wahlkampf erklärt, er sei nicht suspendiert worden. Das Landratsamt sah darin eine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung und erklärte die Wahl für ungültig. Christmann klagte dagegen. Am Dienstag wurde diese Klage aber vom Verwaltungsgericht in Karlsruhe abgewiesen.