Felix Hezel antwortet. Foto: Hezel

Was Bürger interessiert – und die zwei verbliebenen Bürgermeister-Kandidaten auf diese Fragen antworten. Frage 1: die Kinderkrippe.

Bösingen (apf). Die zwei Bürgermeister-Kandidaten von Bösingen biegen auf die Zielgerade ihres Wahlkampfs ein. Der zweite Wahlgang ist am Sonntag, 6. November, im Terminkalender der Gemeinde notiert. Für Bürger bestand Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Antworten von Felix Hezel und Peter Schuster werden in den Ausgaben vom 2., 3. und 4. November veröffentlicht. Hier nun Frage 1.

Denise Gassner: Überall wird über familienfreundliche Maßnahmen gesprochen. Hier in Bösingen ist es leider so, dass in der Kinderkrippe die Beitragsstaffelung nicht gilt. Warum auch immer!? Für das zweite, dritte, vierte und jedes weitere Kind aus einer Familie bezahlt man in der Kinderkrippe der Gemeinde Bösingen immer den vollen Beitrag, wie bei einem Einzelkind, anders als in den umliegenden Gemeinden. Meine Recherchen habe ich bereits an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Nun zu meinem Anliegen und meiner Frage, vielleicht können Sie sich dafür stark machen, dass die Beitragsstaffelung auch für die Bösinger Kinderkrippe in Kraft tritt, so wie es in den umliegenden Gemeinden gehandhabt wird?

Felix Hezel: Ich habe mich vor ein paar Wochen auch schon mit Frau Gassner darüber unterhalten. Ziel einer lebenswerten Gemeinde muss es sein, genügend Kapazitäten für Kinderbetreuung zu besitzen und diese bezahlbar anzubieten, wofür ich mich auch einsetzen möchte. In der Gemeinderatssitzung vom 14. Juli 2022 wurde die Erhöhung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren, die seit dem 1. September 2022 gelten, beschlossen.

Hier wurde ein Beitrag für die Kinderkrippe von 320 Euro festgelegt. Schaut man in vergleichbare Gemeinden mit Beitragsstaffelung für die Kinderkrippe, lässt sich feststellen, dass die Gebühren für ein Kind um knapp 100 Euro höher liegen. Selbst bei zwei Kindern, was einen Großteil der Familien widerspiegelt, steht hier noch eine Gebühr von 308 Euro.

Heißt im Umkehrschluss: Eine Beitragsstaffelung beziehungsweise Anpassung nach dem Modell naheliegender Gemeinde bringt zuerst mal eine enorme Steigerung der Gebühren für Familien mit einem Kind, wodurch eine Vielzahl von Familien zusätzlich belastet wären. Eine gewünschte Staffelung müsste man zusammen mit Elternvertretern abwägen. Peter Schuster: Im Falle einer Wahl zum Bürgermeister werde ich das Thema Staffelung der Gebühren in der Kindergrippe Bösingen aufgreifen.

Aktuell beträgt die monatliche Gebühr in der Kinderkrippe Bösingen für sogenannte "Fünftageskinder" 320 Euro je Kind. Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 14. Juli 2022 eingehend mit den Kindergarten- und Kinderkrippengebühren befasst und hierzu einen einstimmigen Beschluss gefasst.

Aus dem Kurzbericht ist folgendes zu entnehmen: "...Der Kostendeckungsgrad in der Gemeinde Bösingen bleibt weiterhin unter den angestrebten 20 Prozent. In der Kinderkrippe wurde das ›württembergische System‹ noch nicht eingeführt, das heißt, die gemeindlichen Elternbeiträge sind noch deutlich unter den Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände. Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind werden dort 376 Euro empfohlen.

Da die überwiegende Kinderzahl in der Krippe aus Ein- oder Zwei-Kind-Familien kommt, wäre eine Umstellung auf das ›württembergische System‹ für die meisten Familien teurer. Auch der Elternbeirat der Kinderkrippe hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und spricht sich dafür aus, das jetzige System beizubehalten..."

Erstrebenswert ist aus meiner Sicht, dass eine Beitragsstaffelung auch in der Kinderkrippe Bösingen Anwendung findet. Für eine Familie mit mehreren Kindern führt dies zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten. Gleichwohl gilt es, bei der Einführung einer Beitragsstaffelung auch abzuwägen, in welchem Umfang sich die Gebühren in ihrer Gesamtheit und für die Familien entwickeln – hier ist ein Vergleich erforderlich.

Den Kindergartengebührensatzungen von anderen Gemeinden ist zu entnehmen, dass dort in sogenannten Härtefällen die Möglichkeit besteht, die Gebühren ganz oder teilweise zu erlassen. Wenn man die Ausführungen im Kurzprotokoll zur Gemeinderatssitzung vom 14. Juli 2022 richtig interpretiert, kann eine analoge Vorgehensweise auch in der Gemeinde Bösingen zur Anwendung kommen.