Nachdem das Landratsamt die Bürgermeisterwahl in Alpirsbach für ungültig erklärt hat, soll nun der Gemeinderat einen Amtsverwalter wählen, der bis zur Neuwahl die Amtsgeschäfte übernimmt. Doch noch immer gibt es keinen Termin für die Wahl im Gemeinderat.
Wie geht es in Alpirsbach weiter, nachdem das Landratsamt die Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt hat? Diese Frage schien eigentlich fast schon geklärt, nachdem Amtsinhaber Michael Pfaff sich bereiterklärt hatte, bis zur Neuwahl die Amtsgeschäfte provisorisch weiterzuführen – als sogenannter Amtsverwalter.
Dafür müsste Pfaff allerdings vom Gemeinderat gewählt werden. Doch für diese Wahl gibt es noch immer keinen Termin. Dabei war eigentlich davon auszugehen, dass der Amtsverwalter noch vor dem Ablauf von Pfaffs Amtszeit am 30. Juni gewählt wird.
Denn ohne diese Wahl müsste die Stellvertretende Bürgermeisterin Jaleh Mahabadi das Amt übernehmen. Und schon vor einer Woche hatte Mahabadi signalisiert, dass sie eigentlich zu wenig Zeit dafür hat.
Datum steht noch nicht fest
Doch nun stellt sich heraus: Die Wahl wird erst nach dem Ende von Pfaffs Amtszeit stattfinden, wie Ordnungsamtsleiter Marc Bader auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt. Ein Datum stehe aber noch nicht fest. Selbst ob es voraussichtlich eine Frage von Tagen, Wochen oder Monaten ist, kann Bader im Gespräch mit unserer Redaktion nicht beantworten.
Doch warum wird nun mit der Wahl gewartet, bis Pfaff nicht mehr im Amt ist? Bader meint, es sei rein rechtlich nicht möglich, vor Ablauf der Amtszeit einen Amtsverwalter zu bestimmen. „Erst danach kann jemand bestellt werden“, sagt Bader. Diese Information habe er von der Rechtsaufsicht bekommen – also vom Landratsamt.
„Rücksichtnahme auf den Amtsinhaber“
Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt eine Sprecherin des Landratsamts, dass es durchaus möglich wäre, einen Amtsverwalter noch vor Ablauf der Amtszeit zu wählen. Nur die förmliche Bestellung dürfte dann erst nach dem Ende der Amtszeit erfolgen.
Allerdings bestätigt die Sprecherin auch, dass das Landratsamt der Stadt empfohlen habe, mit der Wahl bis zum Ende der offiziellen Amtszeit zu warten, „aus Rücksichtnahme auf den Amtsinhaber“, so die Sprecherin. Was genau damit gemeint ist, kann die Sprecherin aber nicht beantworten.
Der Bürgermeister ist im Urlaub
Die Antwort des Landratsamts wirft die Frage auf, ob Pfaff überhaupt die nötige Mehrheit im Gemeinderat hat, um zum Amtsverwalter gewählt zu werden. In diese Richtung deutet auch eine Aussage Baders. Danach gefragt, warum noch kein Datum für die Wahl feststeht, sagt Bader nämlich auch: „Wir sind noch auf der Suche, wir müssen so lange warten, bis wir jemanden gefunden haben.“
Unsere Redaktion wollte mit Pfaff darüber sprechen, wie er die Sache sieht. Im Rathaus war er am Freitag nicht zu erreichen. Auch wann er wieder zurück ist, konnten seine Mitarbeiter nicht sagen. Erst aus den Reihen des Gemeinderats war zu erfahren, dass Pfaff im Urlaub ist. Auch Mahabadi bestätigt das.
Aber warum hat Pfaff ausgerechnet in einer auch für ihn so entscheidenden Phase Urlaub genommen? Hat er möglicherweise bereits aufgegeben? Keiner unserer Gesprächspartner will diese Vermutung kommentieren. Nur Mahabadi sagt: „Soweit ich weiß, ist der Urlaub schon seit sehr langer Zeit geplant gewesen.“
Doch wie mehrere Stadträte unserer Redaktion berichten, gab es bereits am Donnerstag eine Gemeinderatssitzung. Diese sei allerdings nicht öffentlich gewesen. Deshalb will sich auch niemand zum Inhalt äußern. Allerdings sei eine Pressemitteilung am Freitag geplant.
Vergeblich gewartet
Dass es die Sitzung gab und dass eine Pressemitteilung geplant war, bestätigt auch Mahabadi. Bisher (Stand Freitag, 18 Uhr) ist bei unserer Redaktion allerdings keine Pressemitteilung eingegangen.
Woran das liegt, kann auch Mahabadi nicht beantworten. „Es gibt vielleicht Gründe, die dazu geführt haben, dass die noch nicht raus ist“, vermutet die stellvertretende Bürgermeisterin.
Worum es in der Sitzung ging, will auch Mahabadi nicht verraten, sagt aber dann: „Es ist der normale Prozess, dass das nichtöffentlich vorberaten wird und dann in einer öffentlichen Sitzung zum Beschluss gebracht wird.“