Kurz vor der Bürgermeisterwahl in Dobel beabsichtigt Bernhard Kraft als stellvertretender Bürgermeister, sein Ehrenamt als Stellvertreter niederzulegen.
Dobel - Als höchster Repräsentant vertritt der Bürgermeister die Gemeinde – ist er verhindert, übernimmt der stellvertretende Bürgermeister die Aufgaben und bei Bedarf auch die Urlaubsvertretung sowie die Leitung der Ratssitzungen. Nach Paragraf 48, Absatz 1, der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Fassung vom 24. Juli 2000, wird der Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Gremium der Gemeinderäte gewählt und nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt.