Der Dormettinger Gemeinderat befasste sich jüngst mit dem Lärmgutachten und wie es mit der Kreisstraße 7132 innerorts weitergehen soll.
Das Thema Lärmschutz wäre mit dem Gutachten erst mal abgehakt“, stellt Tobias Liebhardt, Leiter des Verkehrsamtes im Zollernalbkreis, fest. Er präsentierte dem Gemeinderat in der jüngsten Sitzung die Ergebnisse des Lärmgutachtens – und welche weiteren Schritte möglich sind.
Alle zwei Jahre wird eine örtliche Verkehrsschau durchgeführt, an der die Gemeinden, der Straßenbaulastträger, die Polizei sowie die Straßenverkehrsbehörde beteiligt sind. In Dormettingen wurde daraufhin zuletzt ein vereinfachtes Lärmgutachten beauftragt. Über 55 Dezibel bei Nacht beziehungsweise 65 Dezibel tagsüber müssten erreicht sein, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die Untersuchung ergab jedoch, dass an der Wohnbebauung die Auslösewerte der Lärmsanierung nicht überschritten sind. Es besteht also kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.
Kein Anspruch auf Lärmschutz
Die Gemeinde kann jedoch andere Maßnahmen ergreifen, um die Verkehrslage zu entschärfen. Dass dies nötig ist, zeigen unter anderem die Geschwindigkeitswerte der Untersuchung. „Die Leute fahren nach dem Ortsschild schneller“, zeigte Liebhardt auf. „Man nimmt es offensichtlich nicht als Ortsdurchfahrt wahr.“
Der Kreisverkehr, den die Autofahrer passieren, sorge dafür, dass sie abbremsen, jedoch komme danach wieder das Gaspedal zum Einsatz. 85 Prozent der Schnellsten sind mit 62 Kilometern pro Stunde unterwegs, die Spitzengeschwindigkeit lag bei 169 Kilometern pro Stunde – und das an einer Stelle, die mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Kinder“ versehen ist. „Es ist irre, wenn man innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 169 fährt“, kommentierte Bürgermeister Horst Lehmann. „Das ist mit nichts zu entschuldigen.“
Lieber kein Zebrastreifen
Mögliche Beschränkungen kommen in Form von Fußgängerüberwegen, Lückenschlüssen, Verkehrsverlagerung zugunsten des ÖPNV, Rad- oder Fußverkehrs und der Förderung des Zufußgehens sowie des Radfahrens als Form der aktiven Mobilität infrage. Erstere seien jedoch nicht immer die beste Wahl. „Die Kinder verlassen sich auf den Zebrastreifen“, führte Liebhardt aus. „Bei den Gegebenheiten ist das eine Scheinsicherheit.“
In den Jahren 2024 und 2025 gab es gesetzliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Demnach sind bei einfacher Gefahrenlage Lückenschlüsse von bis zu 500 Metern zwischen Tempo-30-Strecken möglich, insbesondere im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern. Dementsprechend stellte die Gemeinde im Juli 2024 den Antrag, in der Bahnhofstraße (Kreuzung mit Bushaltestelle und Zebrastreifen) eine 30er-Zone einzurichten. Davor und danach wird 50 gefahren. Die Einrichtung gilt bisher als Verkehrsversuch, könnte aber auf Dauer bestehen bleiben.
Ortsdurchfahrt hat überörtliche Bedeutung
Als klassifizierte Kreisstraße hat die Ortsdurchfahrt eine überörtliche Bedeutung, die in allen Planungen zu berücksichtigen ist. Die Gemeindeverwaltung und das Verkehrsamt stehen weiterhin in engem Austausch.
Zu den möglichen Maßnahmen gehört neben den bereits genannten auch die städtebauliche Entwicklung. Dazu zählt auch der Ausbau des Gewerbegebiets „Schwaderäcker“. Nach der Präsentation durch Liebhardt beschäftigte sich das Gremium mit der Ausbauvariante für die Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets an die Kreisstraße 7132 in Richtung Dotternhausen. Ebenso wie bereits am anderen Ende Dormettingens soll nun auch vor dem Friedhof ein Kreisverkehr gebaut werden.
Neben anderen Argumenten besteht die Hoffnung des Gemeinderats, damit Einfluss auf den Verkehr innerorts zu nehmen. Für die Finanzierung der Maßnahme werden Fördermittel nach dem Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz in Höhe von 500.000 Euro eingesetzt. Für 2027 werden außerdem Mittel aus dem Ausgleichsstock beantragt.