Lange haben die Parteien der Ampel-Koalition und die Union über das Bürgergeld gestritten. Jetzt gibt es einen Beschlussvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für den Vermittlungsausschluss, der dieser Zeitung vorliegt.
Beim Bürgergeld soll das Schonvermögen künftig weniger großzügig ausfallen als ursprünglich geplant. Gleichzeitig sollen Sanktionen im ersten halben Jahr etwas schärfer gefasst werden, als SPD, Grüne und FDP es zunächst vorgesehen hatten. Das geht aus einem Beschlussvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an den Vermittlungsausschuss hervor, der dieser Zeitung vorliegt.
Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs sollen Menschen künftig 40.000 Euro Vermögen behalten dürfen, ohne dass dieses auf die Sozialleistung angerechnet wird. Für jede weitere Person im Haushalt soll es in diesem Zeitraum ein Schonvermögen von 15.000 Euro geben. Ursprünglich waren 60.000 Euro Schonvermögen in den ersten beiden Jahren vorgesehen. Für weitere Haushaltsmitglieder sollten es 30.000 Euro sein.
Auch bei den Sanktionen soll der Gesetzentwurf nachgeschärft werden. „Die Agentur für Arbeit überprüft regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtige Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält“, heißt es im Einigungsvorschlag aus dem Arbeitsministerium. „Aufforderungen hierzu erfolgen grundsätzlich mit Rechtshilfebelehrung.“ Auch im ersten halben Jahr soll es Sanktionen geben können – und das auch nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, bei krassen Terminversäumnissen.