Für Sozialleistungsempfänger ist bald mehr Geld drin. (Symbolbild) Foto: dpa/Christin Klose

Quasi in letzter Minute wurde eine Einigung zur wohl größten Sozialreform dieser Wahlperiode gefunden. Ab Januar können sich Millionen Hartz-IV-Empfänger über eine spürbare Erhöhung ihrer Bezüge freuen.

Die Ampel-Regierung und die Union haben sich auf einen Kompromiss zum Bürgergeld geeinigt. Er sieht unter anderem die Streichung der sogenannten Vertrauenszeit vor, in der die Arbeitsagenturen weitgehend auf Sanktionen gegen Bezieher verzichten sollten, wie Vertreter beider Seiten am Dienstag mitteilten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat muss dem Kompromiss am Mittwochabend noch zustimmen. Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen.

 

Die Union hatte darauf gepocht, dass es mehr Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger gibt als ursprünglich geplant - und konnte sich damit durchsetzen. Die Ampel hatte eine „Vertrauenszeit“ von sechs Monaten vorgesehen, in denen es diese Sanktionen nicht geben sollte. Auf diese Vertrauenszeit wird nun komplett verzichtet. Stattdessen sollen von Anfang an Leistungsminderungen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war. Dafür wurde ein Stufenmodell vereinbart.

Streit um sogenanntes „Schonvermögen“

Zudem hatten CDU und CSU gefordert, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60.000 Euro geplant. Der Kompromiss sieht nun einen Betrag von 40.000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft vor und 15.000 Euro für jede weitere. Es gilt eine Karenzzeit von einem Jahr - die Ampel hatte zwei Jahre gewollt. In dieser Zeit müssen Leistungsbezieher das Ersparte nicht aufbrauchen. Die Altersvorsorge wird davon komplett ausgenommen und geschützt.

Die FDP hatte Grüne und SPD zuvor zu Kompromissen aufgefordert. Auch „noch attraktivere Hinzuverdienstregeln“ sollten dabei in den Blick kommen. Laut bisherigem Entwurf soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können, wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient.

Bereits geplant war, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss an diesem Mittwoch festzurrt. Bis Freitag sollen Parlament und Länderkammer dann das Bürgergeldgesetz beschließen. Zum 1. Januar sollen die Bezüge etwa von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.

Die Union hatte darauf gepocht, dass es mehr Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger gibt als ursprünglich geplant - und konnte sich damit durchsetzen. Die Ampel hatte eine „Vertrauenszeit“ von sechs Monaten vorgesehen, in denen es diese Sanktionen nicht geben sollte. Auf diese Vertrauenszeit wird nun komplett verzichtet. Stattdessen sollen von Anfang an Leistungsminderungen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war. Dafür wurde ein Stufenmodell vereinbart.

Streit um sogenanntes „Schonvermögen“

Zudem hatten CDU und CSU gefordert, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60.000 Euro geplant. Der Kompromiss sieht nun einen Betrag von 40.000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft vor und 15.000 Euro für jede weitere. Es gilt eine Karenzzeit von einem Jahr - die Ampel hatte zwei Jahre gewollt. In dieser Zeit müssen Leistungsbezieher das Ersparte nicht aufbrauchen. Die Altersvorsorge wird davon komplett ausgenommen und geschützt.

Die FDP hatte Grüne und SPD zuvor zu Kompromissen aufgefordert. Auch „noch attraktivere Hinzuverdienstregeln“ sollten dabei in den Blick kommen. Laut bisherigem Entwurf soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können, wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient.

Bereits geplant war, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss an diesem Mittwoch festzurrt. Bis Freitag sollen Parlament und Länderkammer dann das Bürgergeldgesetz beschließen. Zum 1. Januar sollen die Bezüge etwa von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.