Über die Zukunft des Schopfheimer Freibads wird in einem Bürgerentscheid in zwei Wochen entscheiden. Foto: Anja Bertsch

Rückendeckung bekommt die Stadt in der Frage, welche Form des Wahlkampfs ihre in Sachen Bürgerentscheid erlaubt ist.

Die IG Sport- und Familienbad wirft der Stadt vor, dass diese öffentliche, dass sie Personal- und Sachmitteln der Verwaltung für „einseitiger Kampagnenelemente“ aufwende und in ihrer Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Naturbad das Neutralitätsgebot verletze.

 

In einer Stellungnahme von Donnerstag hat das Landratsamt der Stadt Schopfheim den Rücken gestärkt: Eine Verpflichtung zu umfassender Neutralität bestehe explizit nicht, eine Öffentlichkeitsarbeit sei zulässig, solange das Gebot der Wahrheit und Sachlichkeit gewahrt bleibt. Letzteres hatte die IG in einem weiteren Schreiben bezweifelt und um eine „konkrete kommunalaufsichtliche Einschätzung“ bezüglich einer Detailfrage (Stichwort: Wasserfläche) gebeten.

Gericht müsste klären

„Die konkrete Beurteilung könnte nur durch ein Gericht erfolgen“, heißt es nun in einer weiteren Stellungnahme der Kommunalaufsicht von Freitag. Und weiter: „Für beide Positionen .... gibt es zweifelsohne gute Argumente, so dass es schlussendlich an den Abstimmenden liegt, .... welche Lösung von der Mehrheit mitgetragen wird“.

Appell zu Fairness

Die weiteren Ausführungen dürfen durchaus als Appell verstanden werden: „Je fairer und sachlicher alle Beteiligten agieren, desto eher wird auch von denjenigen eine Entscheidung im Bürgerentscheid akzeptiert, die sich mit ihrer Meinung nicht durchsetzen konnten.“