Wo soll das Geld für den Schulausbau in Starzach herkommen? Nicht aus Krediten – sagt die Kommunalaufsicht. Foto: Lück

Der Bürgerentscheid zum Starzacher Schulausbau steht auf der Kippe. Über die Folgen wird der Starzacher Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag reden müssen.

An mangelnder Unterstützung liegt es nicht: 457 Unterschriften hat die Initiative „Pro Schulerweiterung“ in Starzach für ein Bürgerbegehren gesammelt, um den Ausbau der Bierlinger Grundschule doch, wie ursprünglich geplant, voranzutreiben.

 

Quorum für Bürgerentscheid ist mehr als erfüllt Damit ist das Quorum für einen Bürgerentscheid in Starzach (250 Unterschriften) mehr als erfüllt. Doch ob der stattfindet, ist mehr als fraglich. Denn die Bürgerinitiative muss nicht nur genügend Unterstützer finden, sondern laut Gemeindeordnung auch sagen, wie der Schulausbau finanziert werden soll. Den Finanzierungsvorschlag der Bürgerinitiative hält die Kommunalaufsicht im Landratsamt aber für „nicht realistisch“.

Keine aufsichtsrechtliche Weisung Auf Nachfrage erklärte das Landratsamt, diese Einschätzung sei „keine aufsichtsrechtliche Weisung“. Man habe diese abgegeben, weil die Gemeinde die Kommunalaufsicht eingebunden habe. „Die Gemeinde Starzach muss selbst entscheiden, wie sie vorgeht“, sagte Landratsamtssprecherin Martina Guizetti. Damit ist nun wieder der Starzacher Gemeinderat am Zug. Das Thema steht am Montag, 9. Februar, 18 Uhr, auf der Tagesordnung.

Noé sieht Vorschlag der Bürgerinitiative als schlüssig an In der Vorlage für die Gemeinderäte bezieht Bürgermeister Thomas Noé Stellung: Aus seiner Sicht sei der Kostendeckungsvorschlag der Bürgerinitiative, „unabhängig von der politischen Bewertung, schlüssig und die Kostendeckung gegeben“. Trotzdem empfiehlt er dem Gemeinderat, den Bürgerentscheid am Montag abzulehnen. Grund ist die Einschätzung der Kommunalaufsicht, dass „das vorliegende Bürgerbegehren gegen die materiellen Anforderungen des § 21 GemO verstößt und somit unzulässig ist.“ Er selbst komme zwar zu einer anderen Einschätzung. Er könne aber, sagte Noé auf Anfrage, dem Gemeinderat nicht vorschlagen, einen Beschluss zu fassen, der nach Auffassung der Aufsichtsbehörde gegen das Gesetz verstößt.

„Keine Weisung“

Dokument bleibt nichtöffentlich Im Gegensatz zu den Gemeinderäten und der Verwaltung liegt dem Großteil der Starzacher das Schreiben der Kommunalaufsicht nicht vor. Das Landratsamt will dieses als nichtöffentliches Dokument behandelt wissen. Die Hauptbedenken der Kommunalaufsicht bestehen aber offenbar darin, dass der Finanzierungsvorschlag der Bürgerinitiative eine Kreditaufnahme von 4 Millionen Euro vorsieht. Die Kommunalaufsicht zweifelt daran, dass die Gemeinde in der Lage ist, diesen weiteren Kredit abzuarbeiten.

Im Zangengriff der übergeordneten Behörden Vor der Gemeinderatssitzung am Montag, 9. Februar, befindet sich der Gemeinderat also in einem Zangengriff der übergeordneten Behörden. Der Kommunalaufsicht ist der Schulausbau zu teuer. Das staatliche Schulamt wiederum hatte jüngst in einer Stellungnahme sehr deutlich darauf hingewiesen, dass das bisherige Raumangebot in Starzach nicht den notwendigen Standards für den Ganztagsbetrieb entspreche. „Es sind Investitionen nötig“, sagt der Leiter des Staatlichen Schulamts Tübingen, Martin Fouqué. Und fügt an, dass das Schulamt schon seit einer Weile „im guten Gespräch“ mit der Gemeinde Starzach sei. „Sie wollen bauen. Wir haben das auch eingefordert“, so Fouqué. Der Anspruch sei, eine möglichst gute und kostengünstige Lösung zu finden.

Ganztags – nach welchem Modell?

Seit dem Schuljahr 2009/2010 Ganztagsschule Die Bierlinger Grundschule ist bereits seit dem Schuljahr 2009/2010 Ganztagsschule. Vor 15 Jahren wurde jede Umwandlung in eine Ganztagsschule per Erlass vom Kultusministerium geregelt (daher auch der etwas sperrige Name „Erlass-Schule“). In dem Vertrag wurden Qualitätsstandards festgelegt, die das Kultusministerium definiert hat.

Rechtsanspruch von Eltern auf Ganztagsbetreuung Die Gemeinde kann jederzeit aus dem Modell der Erlass-Schule aussteigen. Den Rechtsanspruch von Eltern auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen (ab Sommer 2026, beginnend mit Klasse 1) müsste die Gemeinde aber trotzdem erfüllen. Zum Beispiel, indem sie kommunal organisierte Betreuung anbietet. Oder einen Antrag nach §4a des Baden-Württembergischen Schulgesetzes stellt und nach diesem neueren Modell Ganztagsschule wird.

Kosten sind schwer gegeneinander aufzurechnen Ob das für die Gemeinde kostengünstiger ist und die Anforderungen an das Raumprogramm geringer sind? Dazu mag Schulamtsleiter Fouqué keine Aussage machen. Die Kosten seien schwer gegeneinander aufzurechnen, weil es sich zum Teil um laufende Kosten handle, zum Teil um Investitionen. Was sich unterschiedlich auf den Haushalt auswirke. Als Erlass-Schule profitiere die Gemeinde auf jeden Fall davon, dass das Land über zusätzliche Lehrer-Stunden einen Teil der Betreuungskosten übernehme.

Schulamt berät sehr viele Gemeinden Weil der Termin, an dem der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung einklagbar wird, näher rückt, berate das Schulamt gerade sehr viele Gemeinden dazu, welche Form der Ganztagsbetreuung an welchen Schulen die sinnvollste sei. „Wir wollen keine Schule im Regen stehen lassen.“ Manche hätten sich sehr früh um das Thema gekümmert. „Andere werden jetzt erst wach“, so Fouqué.

Hauptorganisatoren sind nun ratlos Die Bürgerinitiative „Pro Schulausbau“ hat bei der Erstellung des Finanzierungsvorschlags die Hilfestellung der Gemeindeverwaltung in Anspruch genommen (das ist in der Gemeindeordnung auch so vorgesehen). Die abschlägige Stellungnahme aus dem Landratsamt macht die Hauptorganisatoren nun ratlos. „Irgendwas muss passieren“, sagt Svenja Maute, eine der Vertrauensleute des Bürgerentscheids. So wie es jetzt sei an der Schule, könne es nicht bleiben. Man werde die Entscheidung im Gemeinderat abwarten, um dann darauf zu reagieren.

Der Finanzierungsvorschlag der Bürgerinitiative

Das Bürgerbegehren
muss neben einer Begründung auch „einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten enthalten“. So ist es in Paragraf 21, Absatz 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg geregelt.

Die Bürgerinitiative
hat vorgeschlagen, den 14 Millionen Euro teuren Schulausbau über Landeszuschuss, Geld aus dem Ausgleichsstock, dem Sondervermögen des Bundes, Verkauf von Gemeindewald und Kreditaufnahme (vier Millionen Euro) zu finanzieren.