Handeln im Alleingang und in völliger Eigenverantwortung kritisiert die Bürgerinitiative Gegenwind Kraftgruppe an den Entscheidungen Bürgermeister Jens Keuchers. Dieser sieht die juristische Prüfung für den Bürgerentscheid jedoch als verhältnismäßig an. So hätten alle Seiten Rechtssicherheit erlangt.
„Ich glaube, das Urteil war für viele überraschend“, hatte Bürgermeister Jens Keucher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg kommentiert.
Dieses hatte der Kommune untersagt, den Bürgerentscheid zur Windkraft mit der Frage „Sollen Waldflächen, welche im Eigentum der Stadt Sulz am Neckar sind, für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden?“ am 8. Dezember durchzuführen.
Initiative nimmt Stellung
Ebenso geht es der Bürgerinitiative Gegenwind Kraftgruppe Sulz-Dornhan-Vöhringen.
„Der Beschluss des Verwaltungsgerichts, den Bürgerentscheid der Stadt Sulz vorläufig zu untersagen, hat uns vollkommen überrascht“, schreibt das Bündnis in einer Pressemitteilung.
Und kritisiert, dass der Bürgermeister im Alleingang und in völliger Eigenverantwortung zwei anwaltliche Stellungnahmen beauftragt habe. Die Kosten von über 12 000 Euro gingen dabei zu Lasten der Stadt.
Stimmen für Bürgerentscheid
Im Juli hatte Keucher bei einer Einwohnerversammlung in der Stadthalle 1321 gesammelte Unterschriften entgegengenommen.
Das Ziel: Ein Bürgerentscheid mit der Frage: „Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen der Stadt Sulz an Windenergieanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“
Neue Fragestellung beschlossen
Alle Anforderungen seien erfüllt und der Entscheid sowohl vom Gemeinde- als auch dem Städtetag für zulässig erklärt worden, heißt es in der Mitteilung weiter.
„Eine der Stellungnahmen haben Bürgermeister und Gemeinderat als Anlass genommen, das Bürgerbegehren abzuschmettern und es durch einen eigenen Bürgerentscheid zu ersetzen“, schreibt die Kraftgruppe.
Einnahmen in Höhe von 34 Millionen Euro
Dagegen klagten die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens und bekamen Recht. Freiburg erklärte, das Bürgerbegehren mit der ursprünglichen Fragestellung sei zulässig.
Doch die Sichtweise der Kraftgruppe will Keucher so nicht unwidersprochen lassen. „Es geht um Einnahmen für die Stadt in Höhe von mindestens 34 Millionen Euro in den nächsten 25 Jahren“, erklärt er.
Freibad, Vereinsförderung und Klimaschutz
Dieses Geld ermögliche es der Stadt, neben den Pflichtaufgaben wie Schulen, Kindergärten und Feuerwehr auch freiwillige Aufgaben wahrzunehmen.
Darunter fielen beispielsweise das Freibad, kulturelle Einrichtungen oder Vereine, die direkte Förderungen von der Stadt bekämen.
„Wir bekommen frisches Geld für die Stadt, welches den Bürgern zugute kommt und treten dem Klimawandel entgegen“, fasst der Bürgermeister den finanziellen und ökologischen Aspekt zusammen.
Überprüfung auf Rechtssicherheit
Doch habe er größtmögliche Rechtssicherheit haben wollen – sowohl für die Befürworter wie auch für Menschen, die Windkraft ablehnen, führt er aus.
„Der Bürgerentscheid hätte bei einer nicht zulässigen Fragestellung oder anderen materiell-fehlerhaften Inhalten von beiden Seiten angegriffen werden können“, gibt er zu bedenken.
12 000 Euro sind „verhältnismäßig“
Dies hätte auch zu einer möglichen Aufhebung der Entscheidung führen können. „Somit sollte für alle nachvollziehbar sein, dass das Bürgerbegehren mit seiner Fragestellung entsprechend juristisch geprüft wurde“, geht er auf seine Beweggründe zur Beauftragung der zwei anwaltlichen Stellungnahmen ein.
Und da durch die Windkraft in den nächsten 25 Jahren von Einnahmen in Höhe von mindestens 34 Millionen Euro auszugehen sei, sehe er den Betrag von etwa 12 000 Euro für besagte juristische Prüfung als durchweg verhältnismäßig an.
Neuer Termin liegt im Neuen Jahr
Zwar ist der geplante Bürgerentscheid am 8. Dezember abgesagt, doch wird die vom Gericht für zulässig erklärte Fragestellung aus dem Bürgerbegehren zur Abstimmung kommen – jedoch nicht mehr in diesem Jahr.
Ein neuer Termin werde seitens der Stadt gerade geprüft. Aus Sicht der Verwaltung würde sich etwa der Tag der Bundestagswahl anbieten – also möglicherweise der 23. Februar 2025.