Auch die Stadt Rottweil hat schon Wählerdaten an Parteien weitergegeben. (Symbolfoto) Foto: sasha1806 - stock.adobe.com

Um ihre Wahlwerbung an den Mann zu bringen, greifen Parteien auf Datensätze zurück, die sie von den Städten erhalten – auch in Rottweil, erfahren wir auf Nachfrage.

„Wie kommen die Parteien an meine Adresse?“ – das dürfte sich mancher Erstwähler angesichts überraschender Wahlwerbung im Briefkasten schonmal gefragt haben. Die Antwort darauf irritiert erstmal: Die Datensätze kommen direkt von der Stadtverwaltung. Aber ist das erlaubt? Wir haben nachgefragt.

 

Der Umstand, dass Städte Wählerdaten an Parteien weitergeben, schlägt gerade landauf landab hohe Wellen. Wir wollen von der Stadtverwaltung Rottweil wissen: Hat die Stadt Rottweil in den vergangenen Jahren schon einmal Wählerdaten gegen Gebühr weitergegeben?

Mehrfach Daten weitergegeben

„Ja, das ist der Fall gewesen. Zuletzt bei der Bundestagswahl 2021, bei der Kommunalwahl 2024 und bei der Bundestagswahl 2025“, teilt uns der städtische Pressesprecher Tobias Hermann mit. Und ja, Parteien hätten auch schon explizit Wählerdaten angefragt.

Dazu, um welche Parteien es sich in beiden Fällen handelt, hält sich die Stadt bedeckt. Das könne man „aufgrund des strikten Neutralitätsgebots für uns als Kommune im Vorfeld von Wahlen und des Datenschutzes“ nicht öffentlich machen, heißt es.

Herausgegeben habe man jeweils rund 1000 Datensätze. Ganz umsonst ist dieser Service freilich nicht. Die Gebühr dafür belaufe sich auf 120 Euro und diene der Deckung des Verwaltungsaufwands, den man mit der Anfrage habe, so Hermann. Bei der Höhe orientiere sich die Stadt an einer Empfehlung des kommunalen Rechenzentrums an die Kommunen.

Begriff „Verkauf“ ist laut Stadt irreführend

Vom Wort Datenverkauf distanziert sich die Stadt aber. „Die Kommunen ‚verkaufen‘ keine Adressdaten an Parteien und Wählervereinigungen.“ Diese Begrifflichkeit würde gewissermaßen eine Gewinnerzielungsabsicht nahelegen, und das sei nicht der Fall, macht der Pressesprecher deutlich.

Gleichwohl würden sich viele Bürger natürlich fragen, warum Parteien ihre Adresse kennen, weshalb man gerne erkläre, wie es dazu komme. Die Adressauskunft im Vorfeld der Wahlen geschehe auf der Grundlage einer bundesweit einheitlichen Regelung, dem Bundesmeldegesetz (BMG).

Gesetzliche Grundlage

„Parteien und Wählervereinigungen haben unter bestimmten gesetzlich geregelten Bedingungen einen legitimen Auskunftsanspruch auf der Grundlage dieses Gesetzes.“ Beispielsweise heiße es ja schon im Grundgesetz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Daher wolle der Gesetzgeber im Bundesmeldegesetz den Parteien die Möglichkeit bieten, sich auch direkt per Anschreiben an die Bürger zu wenden, erklärt Tobias Hermann.

Das Gesetz regele dabei genau, was an Informationen herausgegeben werden dürfe, und wer berechtigt sei: „Parteien, Wählergruppen und andere Trägern von Wahlvorschlägen“.

Diese Daten umfasst die Auskunft

Die Auskunft umfasse Familienname, Vorname, gegebenenfalls Doktorgrad und aktuelle Anschrift. Das Geburtsdatum dürfe nicht mitgeteilt werden. Die Zusammensetzung der Abfrage dürfe allein durch das Lebensalter definiert werden, also beispielsweise „Jungwähler bis 25 Jahre“, erfahren wir.

Die Daten dürften erst sechs Monate vor einer Wahl angefragt werden, nur zur Wahlwerbung verwendet werden und müssten spätestens einen Monat nach der Wahl gelöscht werden.

Wer nicht will, dass seine Daten weitergeben werden, kann dem widersprechen, erfahren wir außerdem auf Nachfrage. Das nenne sich dann „Übermittlungssperre“, so Hermann. „Darauf wird seitens der Meldebehörde vor jeder Wahl öffentlich hingewiesen, bei uns in der Regel über die Homepage der Stadt und die Mitteilungsblätter.“